Öffentliche n°1642

Petitionär/in: Gérard Philipp

„E-Label“ für beim Kauf eines E-Fortbewegungsmittel auf Nachteile und Risiken hinzuweisen

Ziel der Petition

In der Regel werden nur die Vorteile der Elektromobilität in den Medien und Geschäften thematisiert. Nachteile, Nebenwirkungen, sowie langfristige Folgeschäden werden nur selten bis gar nicht angesprochen. Deshalb sollte jede Person vor dem Kauf eines Batterie betriebenes ... mehr

Beweggründe für die Petition

Lithium-Abbau durch illegale Kinderarbeit. Im Kongo findet sich fast die Hälfte der weltweiten Kobaltvorkommen. Die großen industriellen Minen sind in der Hand von Firmen aus der Schweiz und China. Dazu kommen unzählige illegale Klein-Bergwerke. Hier atmen die Menschen Unmengen giftigen ... mehr

abgelaufen  13.08.2020
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Verlauf dieser Petition

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02.11.2020

Beendigungsbescheid

Déclaration de clôture Déclaration de clôture
28.10.2020

Die öffentliche Petition Nr. 1642 wurde am 28-10-2020 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: Demande concernant le reclassement en pétition ordinaire restée sans suite

22.09.2020

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

16.09.2020

Die öffentliche Petition Nr. 1642 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 16-09-2020 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 31

16.09.2020

Gültige Online-Unterschriften: 31

14.08.2020

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 1642 ist am 14-08-2020 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 31

03.07.2020

Die öffentliche Petition Nr. 1642 kann ab dem 03-07-2020 unterschrieben werden

02.07.2020

Die öffentliche Petition Nr. 1642 wurde am 02-07-2020 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 03-07-2020 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 13-08-2020 um 23:59

01.07.2020

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 01-07-2020 betreffend die Petition Nr. 1642 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

26.06.2020

Die öffentliche Petition Nr. 1642 wurde am 26-06-2020 eingereicht.

Titel der Petition: „E-Label“ für beim Kauf eines E-Fortbewegungsmittel auf Nachteile und Risiken hinzuweisen

 

 

Ziel der Petition: In der Regel werden nur die Vorteile der Elektromobilität in den Medien und Geschäften thematisiert. Nachteile, Nebenwirkungen, sowie langfristige Folgeschäden werden nur selten bis gar nicht angesprochen.

 

Deshalb sollte jede Person vor dem Kauf eines Batterie betriebenes Fortbewegungsmittel (E-Bike, E-Auto, E-Scooter usw.) auch und vor allem auf die Haupt Nachteile und Risiken, durch einen E-Label, aufmerksam gemacht werden. Sowie wie es auch beim Kauf von Zigaretten auf der Packung vorgeschrieben ist, auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen.

 

Ein E-Label sollte an jedem Fahrzeug gut sichtbar am Lecker oder Steuerrad befestig werden. Durch objektive Information und Aufklärung über Vor- und Nachteilen von E-Mobilität, hat der Käufer die Möglichkeit seinen Kauf zu überdenken und gegeben Falls ganz auf E-Mobilität zu verzichten und z.B. ein ganz normales Fahrrad kaufen oder anstelle eines E-Autos besser auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, mit der vernünftigen Einstellung „Menschlichkeit sowie Umweltschutz vor Bequemlichkeit“

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Lithium-Abbau durch illegale Kinderarbeit.

Im Kongo findet sich fast die Hälfte der weltweiten Kobaltvorkommen. Die großen industriellen Minen sind in der Hand von Firmen aus der Schweiz und China. Dazu kommen unzählige illegale Klein-Bergwerke. Hier atmen die Menschen Unmengen giftigen Kobaltstaubs ein. Zehntausende Kinder müssen in den engen Schächten arbeiten. Viele werden verschüttet. Ein großer Teil der Einnahmen wird von Warlords für Waffenkäufe genutzt.

- Deshalb sollte hingewiesen werden das man durch die Herstellung und Kauf dieses E-Fortbewegungsmittel, Kinderarbeiter und Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen bis zu Sklaverei unterstützt.

 

Ausbeutung und Naturzerstörung durch Lithium-Abbau.

Zweifellos stellt der Lithium-Abbau einen Eingriff in die Umwelt der Fördergebiete dar. Durch das Abpumpen der salzhaltigen Sole sinkt der Grundwasserspiegel, welcher die Seen in den trockensten Regionen der Welt noch weiter austrocknen lassen und bedroht Naturreservate zerstört werden. Ganze Landstriche werden auf Jahrzehnte unfruchtbar sowie unbewohnbar gemacht. Nahe der Abbaugebiete befinden sich viele Orte mit vor allem indigenen Bewohnern. „Heute Lithium, morgen Hunger“ – fassen die in der Region lebenden Ureinwohner die Bedrohung für sich zusammen.

- Deshalb sollte hingewiesen werden das dies Lithium Gewinnung die Natur langfristig bis irreversibel schädigt und die Bevölkerung in den Abbaugebieten in den Hunger treibt.

 

 

Nebenwirkungen durch Elektrosmog.

Der Strom in der Batterie ist im Normalfall ein Gleichstrom (DC). In der Praxis ist er jedoch kein reiner Gleichstrom, sondern eine zeitvariable Wellenform mit signifikanter Amplitudenschwankung, die niederfrequente Magnetfelder kleiner Spannung von 2 bis 3 kHz erzeugt. Die Elektrostimulation von Nerven und Muskeln durch Magnetfelder mit Frequenzen im Bereich von 1 Hz bis 10 MHz ist ein bekannter physiologischer Effekt. Diese akute Wirkung könnte Unwohlsein und möglicherweise sogar unwillkürliche Bewegungen auslösen, was für Fahrzeugführer oder Beifahrer unerwünschte gesundheitliche Effekte haben könnte.

- Deshalb sollte gewarnt werden vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder.

 

Die Entsorger sind nicht vorbereitet auf die großen Mengen an Akkus.

Alte Lithium-Ionen-Akkus haben keinen Marktwert. Das Recyceln ist teuer, unter anderem wegen der vielen Inhaltsstoffe und der komplexen Demontage der uneinheitlichen E-Auto-Antriebsbatterien. Die Einnahmen durch den Verkauf der recycelten Stoffe wiegen die Kosten für Sammlung, Demontage und Recycling nicht auf.

Bei Starterbatterien sieht es besser aus: Blei-Säure-Akkus bestehen zu drei Vierteln aus Metall, sind einfach zu recyceln und erzielen einen Gebrauchtpreis von zirka 500 Euro pro Tonne. Eine nahezu hundertprozentige Verwertung zeigt, dass das Geschäft lukrativ ist.

- Deshalb sollte hingewiesen werden das diese Lithium-Ionen Antriebsbatterien schwer bis gar nicht entsorgt werden können.