Die Abgeordnetenkammer, déi sogenannte Chambre des Députés, vertritt das Land. Sie übt die legislative Gewalt aus und kontrolliert die Regierung.
Ihre Rolle, ihre Missionnen, ihre Organisation und ihre Funktionsweise werden durch verfassungsrechtliche Bestimmungen und ihr internes Reglement geregelt.
Die Abgeordnetenkammer besteht aus 60 Abgeordneten, die in allgemeiner Wahl für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden. Alle Luxemburger, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, sind zur Teilnahme an den Abgeordnetenwahlen berechtigt.
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