Über das Parlament - Die Petitionen
Hauptaufgaben
Kurz und knapp
Die Gesetzgebung ist die wichtigste Aufgabe der Abgeordnetenkammer, die aus diesem Grund als „Legislative“ bezeichnet wird. Auch wenn in den meisten Fällen die Regierung die Gesetze vorschlägt, liegt die Entscheidung, sie zu verabschieden, beim Parlament.
Die beiden anderen Hauptaufgaben des Parlaments sind die Kontrolle der Regierung durch verschiedene Mittel (Anfragen, Interpellationen...) und die Lenkung der politischen Debatte (sei es auf eigene Initiative oder auf Antrag der Regierung).
Darüber hinaus ist die Abgeordnetenkammer verpflichtet, bestimmte Ernennungen für Posten vorzunehmen, die in ihrer Geschäftsordnung festgelegt sind.
Die Aktivitäten des Parlaments beschränken sich nicht nur auf die inneren Angelegenheiten des Landes. So greift die Abgeordnetenkammer zunehmend in die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene ein.
Wie kontrolliert die Abgeordnetenkammer die Regierung?
Die Abgeordnetenkammer hat eine Kontrollbefugnis über das Handeln der Regierung, die sie auf unterschiedliche Weise ausübt, sei es finanziell, administrativ oder auch politisch.
Der Haushalt:
Wie kontrolliert das Parlament die Regierung?
Jedes Jahr wird der zukünftige Staatshaushalt der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorgelegt. Gleichzeitig muss die Abgeordnetenkammer jedes Jahr den Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr genehmigen. Die Kontrolle des Parlaments erfolgt auch durch den Ausschuss zur Kontrolle der Haushaltsausführung. Dieser analysiert die Stellungnahmen und Sonderberichte des Rechnungshofes zur Finanzverwaltung des Staates oder zu Themen, mit denen er vom Rechnungshof beauftragt wurde. Er kann auch einen Austausch mit den zuständigen Mitgliedern der Regierung über die Bemerkungen des Rechnungshofes initiieren.
Die Fragen:
Erklärungen von den Ministern einfordern
Die Abgeordneten des Parlaments können Fragen zu aktuellen politischen Themen oder Fragen von allgemeinem Interesse an die Mitglieder der Regierung stellen. Diese Fragen werden mündlich in einer öffentlichen Sitzung oder schriftlich gestellt. Die zuständigen Minister beantworten die schriftlichen Anfragen innerhalb eines Monats. Dringliche und für zulässig erklärte Anfragen werden in einer öffentlichen Sitzung behandelt oder innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet.
Anfragen:
Erklärungen von der Regierung einfordern
Jeder Abgeordnete hat das Recht, eine „Anfrage“ an die Regierung zu richten. Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Antrag auf eine öffentliche Diskussion, der sich auf Themen von öffentlichem Interesse beschränken muss.
Das Untersuchungsrecht:
Untersuchung möglicher Missstände in der Regierung oder der Verwaltung
Die Abgeordnetenkammer hat das Recht, Untersuchungen durchzuführen. Das Gesetz regelt die Ausübung dieses Rechts. Ein Untersuchungsausschuss muss eingesetzt werden, wenn mindestens ein Drittel der Abgeordneten dies verlangt (Art. 81. der Verfassung). Dieses Recht kann von der Kammer oder, was in der Regel der Fall ist, von einem Untersuchungsausschuss ausgeübt werden. Es kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Regierung oder die Verwaltung eines Missstandes beschuldigt werden. Die Untersuchung darf sich nur auf eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse beziehen, nicht aber auf individuelle oder private Angelegenheiten.
Das Untersuchungsrecht ermöglicht die Vernehmung von Zeugen und die Konsultation von Experten. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses können alle in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen ergreifen.
Das Recht auf Anklage:
Minister anklagen
Die Abgeordnetenkammer hat das Recht, die Mitglieder der Regierung anzuklagen. Anklagen gegen Minister werden vor dem Obersten Gerichtshof, der als Plenum zusammentritt, erhoben. Bisher hat die Abgeordnetenkammer von diesem Recht noch nie Gebrauch gemacht.
Petitionen:
Sich vergewissern, dass Beschwerden oder Anfragen begründet sind
Die Abgeordnetenkammer prüft die an sie gerichteten Petitionen im Petitionsausschuss. Wenn sie es für notwendig hält, kann sie sie an die Regierung weiterleiten und Erklärungen zu ihrem Inhalt verlangen.
Rechtlicher Rahmen der Abgeordnetenkammer
Die institutionelle Rolle der Abgeordnetenkammer wird durch eine Reihe von Texten definiert, die einen strengen Rahmen für ihre Organisation vorgeben.
Verfassung
Die Verfassung ist das oberste Gesetz, das den Rahmen für die Organisation des Staates bildet und die Bedingungen der Gewaltenteilung festlegt.
Wahlgesetz
Das Wahlgesetz legt den Rahmen fest, innerhalb dessen sich die Stimme der Bürger frei und demokratisch äußern kann.
Bestimmungen
Die Organisation und Arbeitsweise der Abgeordnetenkammer ist in ihrer Geschäftsordnung festgelegt. Sie enthält auch Einzelheiten zum Gesetzgebungsverfahren sowie zu besonderen Verfahren wie Ernennungen.