Sie stellen einen Petitionsantrag auf dieser Internetseite oder Sie schicken Ihr ausgefülltes Papierformular an die Parlamentsverwaltung.
Sammeln Sie 4.500 Unterschriften innerhalb von 6 Wochen. Gelingt Ihnen dies, wird ihre Petition im Parlament diskutiert. Sie tragen dann Ihr Anliegen bei einer öffentichen Anhörung vor.
Was geschieht, wenn Sie einen Petitionsantrag stellen?
Ihr Antrag wird geprüft. Erfüllt er alle Voraussetzungen, haben Sie 6 Wochen Zeit um 4.500 Unterschriften zu sammeln.
Wird Ihre Petition mehr als 4.500 Mal unterschrieben, findet eine öffentliche Anhörung im Parlament statt. Sie diskutieren Ihr Anliegen mit Abgeordneten und dem zuständigen Regierungsvertreter. Die Anhörung wird live übertragen.
*Achtung! Die Parlamentsverwaltung prüft regelmäßig die Gültigkeit der gesammelten Unterschriften (keine Duplikate etc.). Nach Ablauf der Unterzeichungsfrist wird eine gründliche Prüfung durchgeführt.
Schicken Sie diese schriftlich als Petition an die Abgeordnetenkammer. Der Petitionsausschuss befasst sich mit Ihrer Petition und entscheidet über das weitere Vorgehen.
Was geschieht, wenn Sie eine einfache Petition starten?
Formulieren Sie Ihr Anliegen, Ihre Bitte, Ihre Beschwerde oder Ihren Änderungsvorschlag in Briefform oder als E-mail.
Sie können Ihre einfache Petition per E-Mail oder als Brief an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer schicken. Sie können Ihre Petition auch nach Terminabsprache persönlich überreichen.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses befassen sich mit Ihrer Petition. Die Abgeordneten haben folgende Möglichkeiten :
- Eine Stellungnahme des zuständigen Ministers erfragen ;
- Ihr Anliegen an den zuständigen Ausschuss im Parlament weitergeben ;
- Sie können in eine Ausschusssitzung eingeladen werden. Die Abgeordneten können auch Experten oder Mitglieder betroffener Organisationen befragen oder sich vor Ort über das Thema informieren.
Sie werden per Brief über die Vorgehensweise des Petitionsausschusses informiert.