Was ist eine Petition?

Die Petition ist ein Antrag an die Abgeordnetenkammer. Jede Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) eingetragen und mindestens 15 Jahre alt ist, kann einen Petitionsantrag stellen. Es gibt zwei Arten von Petitionen: öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

Einführung

Ihre Petition muss

  • in mindestens einer der 3 Verwaltungssprachen des Landes verfasst sein: Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch;
  • einen nationalen Zweck verfolgen, also im Interesse des ganzen Landes sein;
  • das Gemeinwohl im Sinn haben.

Die verschiedenen Petitionen

Öffentliche Petition

Die öffentliche Petition wird öffentlich auf der Petitionsinternetseite freigegeben, um Unterschriften zur Unterstützung der geäußerten Forderung zu sammeln.

Sie haben 42 Tage Zeit, um Unterschriften zu sammeln. Wenn Sie mindestens 5500 Unterschriften erhalten, wird im Parlament eine öffentliche Anhörung über Ihre Petition abgehalten.

Einfache Petition

Die einfache Petition dient dazu, eine Forderung an den Petitionsausschuss zu richten. Sie ist nicht dazu bestimmt, Unterschriften zu sammeln oder zu einer öffentlichen Anhörung zu führen.

Nach der Prüfung kann Ihre Petition an den zuständigen Minister weitergeleitet oder an einen parlamentarischen Ausschuss verwiesen werden.