Was ist eine Petition?

Die Petition ist ein Antrag an die Abgeordnetenkammer. Jede Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) eingetragen und mindestens 15 Jahre alt ist, kann einen Petitionsantrag stellen. Es gibt zwei Arten von Petitionen: öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

Öffentliche Petition

Als Petent müssen Sie

  • mindestens 15 Jahre alt sein;
  • eine nationale Sozialversicherungsnummer (CNS-Nummer) besitzen. (13-stellige Sozialversicherungsnummer oder als "Matricule" bekannt) haben.

Um Ihre Petition elektronisch einzureichen, benötigen Sie einen Zugang zu eAccess.

eAccess
LuxTrust

Anmeldung mithilfe eines LuxTrust-Produkts (Karte, Signing Stick) oder einer eID-Karte

GouvID

Anmeldung mithilfe eines mobilen Geräts und der GouvID-Anwendung

eIDAS

Anmeldung mit einer digitalen Identität aus einem anderen europäischen Land

Wenn Sie keinen eAccess-Zugang haben, können Sie Ihr ausgefülltes Formular mit einer beglaubigten Unterschrift per Post schicken oder persönlich in der Abgeordnetenkammer abgeben. Dazu müssen Sie im Voraus einen Termin ausmachen und beim Termin Ihren Personalausweis vorzeigen.

Welche Schritte sind bei einer öffentlichen Petition zu durchlaufen?

Eine öffentliche Petition einreichen

Sie können eine öffentliche Petition auf dieser Internetseite oder über ein Formular einreichen.

Auf die Entscheidung über die Zulässigkeit warten

Der Petitionsausschuss prüft, ob Ihre Petition alle Kriterien erfüllt.

Unterschriften sammeln

Ziel ist es, innerhalb von 42 Tagen mindestens 5500 Unterschriften zu sammeln.

Ihre Petition in einer öffentlichen Anhörung vertreten

Wenn Ihre Petition die Schwelle von 5500 Unterschriften erreicht hat, wird sie im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erörtert. Sie werden eingeladen, Ihr Anliegen vor den Abgeordneten und den zuständigen Ministern zu vertreten. Die öffentliche Anhörung wird live übertragen.

Eine öffentliche Petition einreichen