Was ist eine Petition?

Die Petition ist ein Antrag an die Abgeordnetenkammer. Jede Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) eingetragen und mindestens 15 Jahre alt ist, kann einen Petitionsantrag stellen. Es gibt zwei Arten von Petitionen: öffentliche Petitionen und einfache Petitionen.

Einfache Petition

Als Petent müssen Sie:

  • mindestens 15 Jahre alt sein;
  • eine nationale Sozialversicherungsnummer (CNS-Nummer) besitzen. (13-stellige Sozialversicherungsnummer oder als "Matricule" bekannt) haben.

Um Ihre Petition elektronisch einzureichen, benötigen Sie einen Zugang zu eAccess.

eAccess
LuxTrust

Anmeldung mithilfe eines LuxTrust-Produkts (Karte, Signing Stick) oder einer eID-Karte

GouvID

Anmeldung mithilfe eines mobilen Geräts und der GouvID-Anwendung

eIDAS

Anmeldung mit einer digitalen Identität aus einem anderen europäischen Land

Wenn Sie keinen eAccess-Zugang haben, können Sie Ihr ausgefülltes Formular mit einer beglaubigten Unterschrift per Post schicken oder persönlich in der Abgeordnetenkammer abgeben. Dazu müssen Sie im Voraus einen Termin ausmachen und beim Termin Ihren Personalausweis vorzeigen.

Was sind die Schritte einer einfachen Petition?

Achtung: Mit einer einfachen Petition können Sie auf dieser Internetseite keine Unterschriften sammeln und eine Anhörung im Parlament erreichen.

Eine einfache Petition einreichen

Sie können Ihre einfache Petition direkt auf dieser Internetseite einreichen, sie per E-Mail oder Post schicken oder sie persönlich beim Präsidenten der Abgeordnetenkammer abgeben (ein Termin muss vorher vereinbart werden).

Auf die Entscheidung über die Zulässigkeit warten

Der Petitionsausschuss prüft, ob Ihre Petition alle Kriterien erfüllt.

Den Fortschritt Ihrer Petition verfolgen

Bei einer positiven Stellungnahme kann der Petitionsausschuss insbesondere beschließen,

  • den zuständigen Minister um eine Stellungnahme zu bitten;
  • die Petition an einen für das betreffende Thema zuständigen parlamentarischen Ausschuss weiterzuleiten;
  • die Petenten bei einer seiner Sitzungen anzuhören, gegebenenfalls in Anwesenheit von Experten oder der betroffenen Organe;
  • Besichtigungen vor Ort durchzuführen;
  • der jede andere Maßnahme anzuordnen, die er für nützlich hält.

Der Petent wird über die Schritte des Petitionsausschusses informiert.

Eine Antwort erhalten

Sie werden über die Antwort auf Ihre Anfrage informiert und können darauf reagieren.

Eine einfache Petition einreichen