Petitionär/in: Alfred Groff
1:15 – für gerechte Löhne
Ziel der Petition
Aufruf an die Regierung die nowendigen Massnahmen (Gesetze, Verfassungsänderung ...) zu ergreifen, damit der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Fünfzehnfache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Dabei gilt als Lohn die Summe aller ... mehr
Beweggründe für die Petition
Das verfügbare Einkommen stagniert in weiten Bereichen der Gesellschaft seit Jahren trotz wachsenden Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig erhält eine kleine Minderheit unverhältnismässig hohe Löhne. Diese anhaltende Tendenz der sich öffnenden Lohnschere stösst bei der Bevölkerung auf ... mehr
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 1164 wurde am 03-05-2019 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 1164 ist am 06-03-2019 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 70
Die öffentliche Petition Nr. 1164 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 06-03-2019 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 70
Gültige Online-Unterschriften: 70
Die öffentliche Petition Nr. 1164 kann ab dem 23-01-2019 unterschrieben werden
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 1164 wurde am 21-01-2019 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 23-01-2019 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 06-03-2019 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 15-01-2019 betreffend die Petition Nr. 1164 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 1164 wurde am 14-12-2018 eingereicht.
Titel der Petition: 1:15 – für gerechte Löhne
Ziel der Petition: Aufruf an die Regierung die nowendigen Massnahmen (Gesetze, Verfassungsänderung ...) zu ergreifen, damit der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Fünfzehnfache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes.
Dabei gilt als Lohn die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
Die notwendigen Ausnahmen (z.B. Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten), die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse und Übergangsbestimmungen für eine begrente Zeit sind von der Regierung zu erarbeiten.
Durch eine wünschenswerte und von den Gewerkschaften einzufordernde Umverteilung der ersparten Lohnmasse auf die unteren und mittleren Einkommen wird der Steuerausfall sich in Grenzen halten. Denn durch die erhöhte Kaufkraft einer grösseren Menge von ArbeitnehmerInnen wird der eventuelle Steuerausfall mehr denn kompensiert. Empfänger höherer Gehälter verkonsumieren grosse Teile ihrer Gehälter nicht, sondern spekulieren nur damit, im Gegensatz zu den unteren und mittleren Lohnbeziehern. Auch die Wirtschaft profitiert davon.
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Das verfügbare Einkommen stagniert in weiten Bereichen der Gesellschaft seit Jahren trotz wachsenden Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig erhält eine kleine Minderheit unverhältnismässig hohe Löhne. Diese anhaltende Tendenz der sich öffnenden Lohnschere stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis und gefährdet längerfristig den sozialen Zusammenhalt in Luxemburg. Die Forderung eines maximalen Verhältnisses der Lohnschere gibt eine klare Richtlinie vor, um ein weiteres Auseinanderdriften der Löhne zu verhindern und die Verteilungsgerechtigkeit aufrecht zu erhalten.
In einem Unternehmen tragen alle Beteiligten zu dessen Erfolg bei. Mit 1:15 wird der Leistung der Angestellten angemessen Respekt erwiesen. Längerfristig wird damit auch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen gesichert: motivierte Angestellte sind für den Erfolg eines Unternehmens von grösster Bedeutung. Gleichzeitig sind exorbitante Löhne für Topmanager und Chefs keine wirtschaftliche Notwendigkeit und durch keine Leistung zu rechtfertigen.