Petitioner: Alfred Groff
1:15 – für gerechte Löhne
Purpose of the petition
Aufruf an die Regierung die nowendigen Massnahmen (Gesetze, Verfassungsänderung ...) zu ergreifen, damit der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Fünfzehnfache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Dabei gilt als Lohn die Summe aller ... more
Reasons for the petition
Das verfügbare Einkommen stagniert in weiten Bereichen der Gesellschaft seit Jahren trotz wachsenden Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig erhält eine kleine Minderheit unverhältnismässig hohe Löhne. Diese anhaltende Tendenz der sich öffnenden Lohnschere stösst bei der Bevölkerung auf ... more
The steps of this petition
The public petition n°1164 is closed on 03-05-2019
Reason for closure: demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition
The period for signing the public petition n°. 1164 is closed on 06-03-2019 - Number of electronic signatures before validation: 70
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°1164, on 06-03-02019 - Number of signatures after validation: 70
Validated electronic signatures: 70
The public petition n°1164 is open for signature, on 23-01-2019
Statement of admissibility
The public petition n°1164 is declared admissible by the Conference of Presidents on 21-01-2019
Admissibility: admissible
Start date of the signature period: 23-01-2019 at 0:00 a.m.
End date of the signature period: 06-03-2019 at 11:59 p.m.
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 1164, on 15-01-2019
Opinion of the Committee on Petitions: positive
The petition public n°1164 is submitted the 14-12-2018
Title of the petition: 1:15 – für gerechte Löhne
Aim of the petition: Aufruf an die Regierung die nowendigen Massnahmen (Gesetze, Verfassungsänderung ...) zu ergreifen, damit der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Fünfzehnfache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes.
Dabei gilt als Lohn die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
Die notwendigen Ausnahmen (z.B. Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten), die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse und Übergangsbestimmungen für eine begrente Zeit sind von der Regierung zu erarbeiten.
Durch eine wünschenswerte und von den Gewerkschaften einzufordernde Umverteilung der ersparten Lohnmasse auf die unteren und mittleren Einkommen wird der Steuerausfall sich in Grenzen halten. Denn durch die erhöhte Kaufkraft einer grösseren Menge von ArbeitnehmerInnen wird der eventuelle Steuerausfall mehr denn kompensiert. Empfänger höherer Gehälter verkonsumieren grosse Teile ihrer Gehälter nicht, sondern spekulieren nur damit, im Gegensatz zu den unteren und mittleren Lohnbeziehern. Auch die Wirtschaft profitiert davon.
Motivation of the general interest of the petition: Das verfügbare Einkommen stagniert in weiten Bereichen der Gesellschaft seit Jahren trotz wachsenden Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig erhält eine kleine Minderheit unverhältnismässig hohe Löhne. Diese anhaltende Tendenz der sich öffnenden Lohnschere stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis und gefährdet längerfristig den sozialen Zusammenhalt in Luxemburg. Die Forderung eines maximalen Verhältnisses der Lohnschere gibt eine klare Richtlinie vor, um ein weiteres Auseinanderdriften der Löhne zu verhindern und die Verteilungsgerechtigkeit aufrecht zu erhalten.
In einem Unternehmen tragen alle Beteiligten zu dessen Erfolg bei. Mit 1:15 wird der Leistung der Angestellten angemessen Respekt erwiesen. Längerfristig wird damit auch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen gesichert: motivierte Angestellte sind für den Erfolg eines Unternehmens von grösster Bedeutung. Gleichzeitig sind exorbitante Löhne für Topmanager und Chefs keine wirtschaftliche Notwendigkeit und durch keine Leistung zu rechtfertigen.