Petitionär/in: Alfred Groff
Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg
Ziel der Petition
Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre ... mehr
Beweggründe für die Petition
Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer. Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen. ... mehr
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 1105 wurde am 14-02-2019 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: Demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
Gültige Online-Unterschriften: 76
Die öffentliche Petition Nr. 1105 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-12-2018 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 76
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 1105 ist am 22-11-2018 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 76
Die öffentliche Petition Nr. 1105 kann ab dem 10-10-2018 unterschrieben werden
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 1105 wurde am 08-10-2018 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 10-10-2018 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 21-11-2018 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 03-10-2018 betreffend die Petition Nr. 1105 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 1105 wurde am 12-09-2018 eingereicht.
Titel der Petition: Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg
Ziel der Petition: Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre Machtstellung. Das Hauptorgan der Demokratie bleibt die gelegentliche Abgabe eines "Blankoschecks", Parteiprogramme sind ja nicht bindend. Sachzwänge sind die ewige Entschuldigung. Bürgergesetzgebung, in der Form einer dreistufigen Volksgesetzgebung, ermöglicht sowohl einfachen Menschen aus dem Volke, wie auch Akteuren und Spezialisten der Zivilgesellschaft jeder politischen Richtung, Ideen zu entwickeln, Initiativen zu ergreifen und sie der Allgemeinheit in Form von Gesetzesinitiativen vorzulegen und gegebenenfalls darüber abzustimmen und zu entscheiden. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass viele Menschen sich mit politischen Fragen und anstehenden Entscheidungen beschäftigen, darüber diskutieren, sich entscheiden und dadurch Verantwortung übernehmen. Das führt zu einer Stabilisierung der Demokratie. Die dreistufige Volks- oder Bürgergesetzgebung besteht aus: 1. Bürgerinitiative : Eine bestimmte Anzahl stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können einen Gesetzentwurf im Parlament einbringen. 2. Bürgerbegehren : Falls der vorgeschlagene Gesetzentwurf nicht ohne Veränderung vom Parlament beschlossen wird, muss dieser allen wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn wiederum eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigter dies binnen eines Jahres fordern. 3. Bürgerentscheid : Als Abschluss entscheidet wie bei einer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zum Beispiel die "Initiative für Demokratieerweiterung Luxemburg" (www.demokratie.lu) schlägt seit Jahren eine derart dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid mit konkreten Durchführungsbestimmungen vor (http://www.mtk.lu/ddvorschlag. html).
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer.
Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen.
Verkrustete Strukturen der parlamentarischen Demokratie werden durch direktdemokratische Instrumente aufgebrochen.
Die Bürgergesetzgebung ist eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Sie appelliert einerseits an die gewählten Politiker, Kompetenzen abzugeben und appelliert andererseits an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen.
Bei Bürgergesetzvorschlägen und vor Bürgerentscheiden könnten ausführliche öffentliche Diskussionen stattfinden, wobei Sachargumente in den Vordergrund treten könnten.
Ex-Regierungschef Jean-Claude Juncker hinterlegte am 20. Mai vor der Erklärung zur Lage der Nation im Jahre 2003, einen Gesetzentwurf der Regierung über die Volksinitiative und die Volksbefragung bei der Kammer.
Dieser erste Anlauf in Richtung Volksgesetzgebung konkretisierte sich dann auf Regierungsseite in den Jahren 2004 und 2005 (parlamentarisches Dokument vom 20.1.2005 betreffs dem Gesetzesprojekt 5132 und dem Gesetzesvorschlag 3762).
Danach geschah in dieser Angelegenheit leider nichts Sichtbares mehr. "Es ist an der Zeit" (Goethes Märchen) Wenn wir die nächsten 5 Jahre wiederum verschlafen, riskieren wir, in einer Zeit des Umbruchs, der Demokratie nichtwiedergutzumachenden Schaden zuzufügen.