Petitionnär/in: Alfred Groff
Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg
Zil vun der Petitioun
Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre ... méi
Motivatioun vun der Petitioun
Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer. Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen. ... méi
D’Etappe vun dëser Petitioun
D'ëffentlech Petitioun Nr. 1105 ass den 14-02-2019 ofgeschloss ginn
Motivatioun vun der Cloture: Demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Ufro fir d'Weiderféieren vun der Petitioun a Form vun enger einfacher Petitioun
Validéiert elektronesch Ënnerschrëften : 76
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 1105 huet de Seuil vu 4500 Ënnerschrëfte bis den 13-12-2018 net erreecht - Zuel vun den Ënnerschrëften no der Validatioun: 76
Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 1105 z'ënnerschreiwen ass den 22-11-2018 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 76
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 1105 ka vum 10-10-2018 un ënnerschriwwe ginn
Deklaratioun vun der Recevabilitéit
D'ëffentlech Petitioun Nr. 1105 gouf den 08-10-2018 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.
Recevabilitéit: recevabel
Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 10-10-2018 um 0h00
Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 21-11-2018 um 23h59
Den Avis vun der Petitiounskommissioun vum 03-10-2018 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 1105 ass positiv
Avis vun der Petitiounskommissioun: positiv
D'ëffentlech Petitioun Nr. 1105 gouf den 12-09-2018 deposéiert.
Titel vun der Petitioun: Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg
Zil vun der Petitioun: Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre Machtstellung. Das Hauptorgan der Demokratie bleibt die gelegentliche Abgabe eines "Blankoschecks", Parteiprogramme sind ja nicht bindend. Sachzwänge sind die ewige Entschuldigung. Bürgergesetzgebung, in der Form einer dreistufigen Volksgesetzgebung, ermöglicht sowohl einfachen Menschen aus dem Volke, wie auch Akteuren und Spezialisten der Zivilgesellschaft jeder politischen Richtung, Ideen zu entwickeln, Initiativen zu ergreifen und sie der Allgemeinheit in Form von Gesetzesinitiativen vorzulegen und gegebenenfalls darüber abzustimmen und zu entscheiden. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass viele Menschen sich mit politischen Fragen und anstehenden Entscheidungen beschäftigen, darüber diskutieren, sich entscheiden und dadurch Verantwortung übernehmen. Das führt zu einer Stabilisierung der Demokratie. Die dreistufige Volks- oder Bürgergesetzgebung besteht aus: 1. Bürgerinitiative : Eine bestimmte Anzahl stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können einen Gesetzentwurf im Parlament einbringen. 2. Bürgerbegehren : Falls der vorgeschlagene Gesetzentwurf nicht ohne Veränderung vom Parlament beschlossen wird, muss dieser allen wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn wiederum eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigter dies binnen eines Jahres fordern. 3. Bürgerentscheid : Als Abschluss entscheidet wie bei einer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zum Beispiel die "Initiative für Demokratieerweiterung Luxemburg" (www.demokratie.lu) schlägt seit Jahren eine derart dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid mit konkreten Durchführungsbestimmungen vor (http://www.mtk.lu/ddvorschlag. html).
Motivatioun vum generellen Interesse vun der Petitioun: Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer.
Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen.
Verkrustete Strukturen der parlamentarischen Demokratie werden durch direktdemokratische Instrumente aufgebrochen.
Die Bürgergesetzgebung ist eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Sie appelliert einerseits an die gewählten Politiker, Kompetenzen abzugeben und appelliert andererseits an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen.
Bei Bürgergesetzvorschlägen und vor Bürgerentscheiden könnten ausführliche öffentliche Diskussionen stattfinden, wobei Sachargumente in den Vordergrund treten könnten.
Ex-Regierungschef Jean-Claude Juncker hinterlegte am 20. Mai vor der Erklärung zur Lage der Nation im Jahre 2003, einen Gesetzentwurf der Regierung über die Volksinitiative und die Volksbefragung bei der Kammer.
Dieser erste Anlauf in Richtung Volksgesetzgebung konkretisierte sich dann auf Regierungsseite in den Jahren 2004 und 2005 (parlamentarisches Dokument vom 20.1.2005 betreffs dem Gesetzesprojekt 5132 und dem Gesetzesvorschlag 3762).
Danach geschah in dieser Angelegenheit leider nichts Sichtbares mehr. "Es ist an der Zeit" (Goethes Märchen) Wenn wir die nächsten 5 Jahre wiederum verschlafen, riskieren wir, in einer Zeit des Umbruchs, der Demokratie nichtwiedergutzumachenden Schaden zuzufügen.