Öffentliche n°843

Petitionär/in: Nermin Skrijelj

Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten

Ziel der Petition

-Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der ... mehr

Beweggründe für die Petition

Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler". Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch ... mehr

abgelaufen  30.10.2017
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Verlauf dieser Petition

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19.12.2017

Déclaration de clôture

15.12.2017

Die öffentliche Petition Nr. 843 wurde am 15-12-2017 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: Pas de poursuite sous forme d'une pétition ordinaire

13.11.2017

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

09.11.2017

Gültige Online-Unterschriften: 61

09.11.2017

Die öffentliche Petition Nr. 843 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 09-11-2017 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 61

31.10.2017

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 843 ist am 31-10-2017 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 61

18.09.2017

Die öffentliche Petition Nr. 843 kann ab dem 18-09-2017 unterschrieben werden

15.09.2017

Zulässigkeitsbescheid

14.09.2017

Die öffentliche Petition Nr. 843 wurde am 14-09-2017 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 18-09-2017 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 30-10-2017 um 23:59

13.09.2017

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 13-09-2017 betreffend die Petition Nr. 843 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

05.09.2017

Die öffentliche Petition Nr. 843 wurde am 05-09-2017 eingereicht.

Titel der Petition: Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten

Ziel der Petition: -Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten

 

Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten auf maximal 10 Jahre zu begrenzen.

 

Dem ist hinzuzufügen, dass auch sämtliche Internetanbieter, die personenbezogene Daten gesammelt haben, diese maximal bis zu 6 Monaten aufbewahren dürfen und anschließend löschen müssten.

 

 

-Komplettieren des Art 26 des Luxemburger Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten

 

Es müsste jeder Person und damit auch Antragsteller wenigstens das Recht auf Löschung der Daten zugesprochen werden. Dieses Recht sollte mindestens auf Antrag der betroffenen Personen umgesetzt werden können und müssen.

 

1)In Fällen wo trotz Antrag auf Löschung der personenbezogenen Daten, der Anspruch auf die Datensammlung von Seiten der „Sammler“ gefordert wird, müsste diese dem Antragsteller die Absicht die Daten nicht zu löschen mitteilen.

 

2) Dafür eine rechtmäßige und damit auch rationale Begründung der Datenschutzkommission vorgelegen, die anschließend über ihre den Fall entscheiden sollte. Im Falle der Uneinigkeit zwischen den Parteien muss der weitere Rechtsweg wie der Gerichtsweg für beide Parteien offenbleiben.

 

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler".

Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch für immer behalten um auf diese zurückzugreifen.

 

Ich finde, dass eine solche Aufbewahrung nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person stattfinden dürfte und sie muss definitiv begrenzt werden denn solche Daten sind nicht Eigentum der Sammler sondern der betroffenen Person.