Petitioner: Nermin Skrijelj
Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten
Purpose of the petition
-Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der ... more
Reasons for the petition
Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler". Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch ... more
The steps of this petition
The public petition n°843 is closed on 15-12-2017
Reason for closure: Pas de poursuite sous forme d'une pétition ordinaire
Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition
Validated electronic signatures: 61
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°843, on 09-11-02017 - Number of signatures after validation: 61
The period for signing the public petition n°. 843 is closed on 31-10-2017 - Number of electronic signatures before validation: 61
The public petition n°843 is open for signature, on 18-09-2017
Statement of admissibility
The public petition n°843 is declared admissible by the Conference of Presidents on 14-09-2017
Admissibility: admissible
Start date of the signature period: 18-09-2017 at 0:00 a.m.
End date of the signature period: 30-10-2017 at 11:59 p.m.
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 843, on 13-09-2017
Opinion of the Committee on Petitions: positive
The petition public n°843 is submitted the 05-09-2017
Title of the petition: Begrenzung der Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten
Aim of the petition: -Präzisierung des Art. 4 Absatz 1 d) des Luxemburger Gesetztes zum Schutz personenbezogener Daten
Es geht hauptsächlich darum den genannten Artikel genauer zu präzisieren und gemeinnützigen Vereinigung aber auch privaten Institutionen oder Dienststellen die Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten auf maximal 10 Jahre zu begrenzen.
Dem ist hinzuzufügen, dass auch sämtliche Internetanbieter, die personenbezogene Daten gesammelt haben, diese maximal bis zu 6 Monaten aufbewahren dürfen und anschließend löschen müssten.
-Komplettieren des Art 26 des Luxemburger Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten
Es müsste jeder Person und damit auch Antragsteller wenigstens das Recht auf Löschung der Daten zugesprochen werden. Dieses Recht sollte mindestens auf Antrag der betroffenen Personen umgesetzt werden können und müssen.
1)In Fällen wo trotz Antrag auf Löschung der personenbezogenen Daten, der Anspruch auf die Datensammlung von Seiten der „Sammler“ gefordert wird, müsste diese dem Antragsteller die Absicht die Daten nicht zu löschen mitteilen.
2) Dafür eine rechtmäßige und damit auch rationale Begründung der Datenschutzkommission vorgelegen, die anschließend über ihre den Fall entscheiden sollte. Im Falle der Uneinigkeit zwischen den Parteien muss der weitere Rechtsweg wie der Gerichtsweg für beide Parteien offenbleiben.
Motivation of the general interest of the petition: Als elementarer Punkt ist das vehemente Fehlen einer solchen Aufbewahrungsfrist von personenbezogenen Daten für die "Datensammler".
Diese können solange sie es für nötig halten oder auch wollen sämtliche Daten die Ihnen über Personen zu Verfügung stehen archivieren und so rein theoretisch für immer behalten um auf diese zurückzugreifen.
Ich finde, dass eine solche Aufbewahrung nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person stattfinden dürfte und sie muss definitiv begrenzt werden denn solche Daten sind nicht Eigentum der Sammler sondern der betroffenen Person.