Petitionär/in: Marc Linden
Erhalt und Modernisierung der Kirchenfabriken
Ziel der Petition
Mit dem Erhalt und der Modernisierung der Institution der Kirchenfabriken sollen auf kommunaler (und pfarrlicher) Ebene die lokale dezentrale transparente Verwaltung der sakralen Gebäude und der kirchenfabrikeigenen Güter im Interesse der lokalen Bevölkerung bestehen und gewährleistet und ... mehr
Beweggründe für die Petition
1) Anpassung der Gesetzgebung (moderne, professionalisierte Buchführung, offene Wahlen, flexiblere Reglung der Sitzungen und Entscheidungsprozeduren, Abschaffung aller überflüssigen Dispositionen des Dekretes etc.); 2) Geographische Neuordnung/Anpassung an die aktuellen Gemeinde- und ... mehr
Verlauf dieser Petition
Von der Regierung unternommene Schritte im Rahmen der Bearbeitung der Petition
Démarches entreprises par le Gouvernement dans le cadre de l'instruction de la pétitionWeiterleitung an den Autor der Petition
Eine öffentliche Ausschuss-Anhörung betreffend die öffentliche Petition Nr. 715 fand am 23-01-2017 statt
SitzungsprotokolleInvitation au débat
Gültige Online-Unterschriften: 3398
Validation de 11.679 signatures
Die öffentliche Petition Nr. 715 hat am 13-12-2016 das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften erreicht
Gültige Papier- Unterschriften: 8281
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 715 ist am 22-11-2016 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 3648
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 715 kann ab dem 10-10-2016 unterschrieben werden
Die öffentliche Petition Nr. 715 wurde am 07-10-2016 eingereicht.
Titel der Petition: Erhalt und Modernisierung der Kirchenfabriken
Ziel der Petition: Mit dem Erhalt und der Modernisierung der Institution der Kirchenfabriken sollen auf kommunaler (und pfarrlicher) Ebene die lokale dezentrale transparente Verwaltung der sakralen Gebäude und der kirchenfabrikeigenen Güter im Interesse der lokalen Bevölkerung bestehen und gewährleistet und jeweils durch eine eigene Rechtspersönlichkeit abgesichert bleiben.
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: 1) Anpassung der Gesetzgebung (moderne, professionalisierte Buchführung, offene Wahlen, flexiblere Reglung der Sitzungen und Entscheidungsprozeduren, Abschaffung aller überflüssigen Dispositionen des Dekretes etc.);
2) Geographische Neuordnung/Anpassung an die aktuellen Gemeinde- und Pfarrgrenzen um eine einfachere Verwaltung und Zusammenarbeit zu ermöglichen (ermöglichte Flexibilität bei eventuellen Gemeindefusionen);
3) Entscheidungsfähige Institutionen auf kommunaler (und pfarrlicher) Ebene mit eigener Rechtspersönlichkeit, so dass kein nationales Gremium ohne Rücksicht auf lokale Befindlichkeiten über Veräußerungen, Erwerb oder andere die ortsgebundenen Kirchengüter betreffenden Rechtgeschäfte entscheidet;
4) Respekt des Prinzips der Subsidiarität, wonach die Verwaltung und Verantwortung auf jener Ebene erfolgt, welche diese im Sinne der Allgemeinheit am besten erledigen kann;
5) Frei Religionsausübung sowie Wahrung/Förderung des kulturellen Patrimoniums (Architektur, sakrale Kunst, Musik, Gesang, etc.) durch lokale entscheidungsfähige Verwaltung des Kirchenfabrikeigentums;
6) Förderung der ehrenamtlichen Arbeit und Kostenersparnis, da lokale Kirchenfabriken größtenteils auf hauptamtliche Mitarbeiter verzichten können;
7) Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit den Gemeindeverwaltungen.
Eine modernisierte Kirchenfabrik gewährleistet eine wesentlich noch größere Nähe zur lokalen Bevölkerung, und eine einfachere Einsicht in die Arbeit der Kirchenräte. Des Weiteren machen moderne Kirchenfabriken eine übergeordnete, kostenintensive, zentralisierte ineffiziente Institution überflüssig, bei welcher die Nähe zu den lokalen Bedürfnissen der Gemeinschaft fehlt und eine Übersicht durch die Gemeindeverwaltung und -bevölkerung kaum möglich ist. Insofern bleiben bei einer modernen lokal verankerten Kirchenfabrik der Besitz, dessen Verwaltung, die Transparenz und die Kontrolle darüber vor Ort, auf dem Gebiet der Gemeinde erhalten. Dies kann in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und allen anderen ortsansässigen Gremien und Vereinigungen im obengenannten Sinne genutzt werden. (Siehe die lokalen Sports- und Kulturvereine, welche auch ihr eigene Rechtspersönlichkeit haben und nicht in einem nationalen Verband aufgelöst werden.)
Es gibt folglich keine sinnvollere, pragmatischere, bürgernähere, kostengünstigere und unbürokratischere Lösung als die der modernisierten lokalen Kirchenfabriken mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die öffentliche Petition Nr. 715 wurde am 06-10-2016 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 08-10-2016 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 19-11-2016 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 04-10-2016 betreffend die Petition Nr. 715 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv