Öffentliche n°623

Petitionär/in: Camille, Victor, Pierre, Dominique Schiltz

Das Recht der Bürger auf Bargeld in der Verfassung verankern

Ziel der Petition

Das Recht der Bürger auf Bargeld in der Verfassung verankern

Beweggründe für die Petition

Die schrecklichen Erfahrungen mit den totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts mahnen uns zur Wachsamkeit gegenüber neuen Kontrollmöglichkeiten und Kontrollrechten, die Politiker dem Staat verschaffen wollen: Unsere grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte würden bereits verletzt, wenn ... mehr

abgelaufen  30.05.2016
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Verlauf dieser Petition

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25.07.2016

Die öffentliche Petition Nr. 623 wurde am 25-07-2016 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: Pas de demande de poursuite

21.06.2016

Gültige Online-Unterschriften: 144

21.06.2016

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

21.06.2016

Die öffentliche Petition Nr. 623 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 21-06-2016 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 144

31.05.2016

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 623 ist am 31-05-2016 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 144

18.04.2016

Die öffentliche Petition Nr. 623 kann ab dem 18-04-2016 unterschrieben werden

18.04.2016

Zulässigkeitsbescheid

14.04.2016

Die öffentliche Petition Nr. 623 wurde am 14-04-2016 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 18-04-2016 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 30-05-2016 um 23:59

13.04.2016

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 13-04-2016 betreffend die Petition Nr. 623 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

23.03.2016

Die öffentliche Petition Nr. 623 wurde am 23-03-2016 eingereicht.

Titel der Petition: Das Recht der Bürger auf Bargeld in der Verfassung verankern

Ziel der Petition: Das Recht der Bürger auf Bargeld in der Verfassung verankern

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Die schrecklichen Erfahrungen mit den totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts mahnen uns zur Wachsamkeit gegenüber neuen Kontrollmöglichkeiten und Kontrollrechten, die Politiker dem Staat verschaffen wollen:

Unsere grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte würden bereits verletzt, wenn der Staat Instrumente erhielte, die „lediglich“ das Potential zur weitgehenden Kontrolle über unser privates und wirtschaftliches Leben haben. Denn dann würden Bürger sich bereits genötigt fühlen, heute völlig legale Verhaltensweisen zu verändern, weil sie die Sorge haben könnten, dafür in Zukunft sanktioniert zu werden. Das betrifft alle Aspekte des Alltags, etwa das Essen (fettreiches Essen, Fleisch) und das Trinken (Alkohol), die Wohltätigkeit (wer spendet wem?), die Religion, den Sport (Extremsportarten und Krankheitskosten) oder die sonstige Freizeitgestaltung (welche Kinofilme, welche Vergnügungsveranstaltungen?), und es reicht bis zur Auswahl der politischen Bücher und Zeitschriften, die Bürger sich heute „noch“ trauen zu lesen.

Es geht den Staat, seine Verwaltung und seine Politiker nichts an, wofür wir unser Geld ausgeben. Und sie sollen auch keine systematische Chance haben, es zu wissen! Wir wollen dem Staat nicht noch mehr Möglichkeiten zur Beeinflussung von Lebensweise und Konsum sowie von Sparverhalten und Investition von Bürgern bzw. privaten Unternehmen zugestehen. Im heutigen Deutschland dürfen wir keine weiteren Abstriche an der offenen Gesellschaft und am demokratischen Rechtsstaat zulassen. Unser Land darf sich nicht schleichend zum Überwachungsstaat entwickeln!

Würde nun das Bargeld abgeschafft oder sein Gebrauch staatlich eingeschränkt, wären nahezu alle technischen Voraussetzungen für eine weitgehend lückenlose Überwachung der Bürger durch Staat und Finanz- und Internetunternehmen gegeben.

 

Auch eine – nur auf den ersten Blick – hohe Obergrenze von 5.000 Euro gibt dem Staat zusätzliche Kontrollrechte zu Lasten unserer Freiheit. Und wer Freiheit wertschätzt, kann sich auch nicht damit herausreden, dass die meisten Bürger kaum betroffen seien, da sie nur selten Käufe in dieser Höhe tätigten: Freiheit bedeutet vor allem die Möglichkeit etwas tun zu können. Und wer den Einsatz von Bargeld zu Anfang „nur“ begrenzen will, eröffnet den Weg zur schrittweisen Abschaffung von Bargeld. Es ist zu befürchten, dass eine Obergrenze kontinuierlich abgesenkt wird – bis auf null.

 

Wir wollen den Schutz unserer Vermögen vor einer Zinssteuer der Zentralbank! Ohne Bargeld wären die Bürger den von den Notenbanken verursachten Negativzinsen weitgehend schutzlos ausgeliefert. Wir hingegen wollen, dass die Bürger sich weiterhin dafür entscheiden dürfen und können, sich der Geldpolitik durch die Haltung von Bargeld zu entziehen.

Zum Schutz aller Bürger ist die Verankerung des Rechts auf Bargeld unabdinglich.

 

Im Namen aller Unterzeichner/innen.