Öffentliche n°3415

Petitionär/in: Sam Louis

Verhinderung der Abschaffung des Tokens

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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13.12.2024

Unzulässigkeitsbescheid

12.12.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3415 wurde am 12-12-2024 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Der Antrag auf eine öffentliche Petition ähnelt im Wesentlichen der öffentlichen Petition 3193 – Den Token Luxtrust soll weiderhin bestoen bleiwen, eingereicht am 28. Mai 2024.

 

Folglich ist dieser Antrag auf eine öffentliche Petition unzulässig aufgrund von Artikel 166, Absatz 3, Unterabsatz 2, der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, der besagt, dass eine Petition, die auf der Website der Kammer eingereicht wurde, innerhalb eines Jahres nach ihrer Einreichung nicht erneut eingereicht werden kann.

11.12.2024

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 11-12-2024 betreffend die Petition Nr. 3415 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

22.10.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3415 wurde am 22-10-2024 eingereicht.

Titel der Petition: Verhinderung der Abschaffung des Tokens