Öffentliche n°3026
Petitionär/in: Myriam Jung
Mietverträge
Verlauf dieser Petition
13.02.2024
12.02.2024
Die öffentliche Petition Nr. 3026 wurde am 12-02-2024 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: Der Antrag auf eine öffentliche Petition ähnelt im Wesentlichen der öffentlichen Petition 2950 - Die Vermittlungsgebühren sollten vom Eigentümer bezahlt werden, eingereicht am 14.06.2023 und die bis zum 07.03.2024 unterschrieben werden kann. Der Antrag auf eine öffentliche Petition ist aufgrund von Artikel 166, Absatz 3, Punkt 2, der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer unzulässig, der besagt, dass eine Petition, die auf der Website der Kammer eingereicht wurde, innerhalb eines Jahres nach ihrer Einreichung nicht erneut eingereicht werden kann.
07.02.2024
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 07-02-2024 betreffend die Petition Nr. 3026 fällt negativ aus
Gutachten des Petitionsausschusses : negativ
21.01.2024
Die öffentliche Petition Nr. 3026 wurde am 21-01-2024 eingereicht.
Titel der Petition: Mietverträge