Öffentliche n°2928

Petitionär/in: Olivier Delvaux

Im Ausland lebende Luxemburger sollen das Recht haben, bei den Kammerwahlen (Chamberwahlen) für eine Partei zu kandidieren.

Ziel der Petition

Viele Luxemburger leben im nahen Grenzgebiet und arbeiten in Luxemburg und haben eine luxemburgische Matrikelnummer, sprich sind von luxemburgischer Nationalität. Als im Ausland lebender Luxemburger, hat man die freiwillige Gelegenheit per Briefwahl an den nationalen Kammerwahlen ... mehr

Beweggründe für die Petition

Viele Luxemburger, die im Grenzgebiet leben und politisch engagiert sind, wollen für die Landeswahlen kandidieren, aber dies ist nicht möglich, wenn man nicht in Luxemburg wohnhaft ist, obwohl man im Gegensatz jedoch per Briefwahl mitwählen darf. Wenn die luxemburgischen Grenzgänger auch die ... mehr

abgelaufen  22.02.2024
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Verlauf dieser Petition

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06.05.2024

Beendigungsbescheid

30.04.2024

Die öffentliche Petition Nr. 2928 wurde am 30-04-2024 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: Demande concernant le reclassement en pétition ordinaire restée sans suite

13.03.2024

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

13.03.2024

Die öffentliche Petition Nr. 2928 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-03-2024 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 22

13.03.2024

Gültige Online-Unterschriften: 22

23.02.2024

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2928 ist am 23-02-2024 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 22

12.01.2024

Die öffentliche Petition Nr. 2928 kann ab dem 12-01-2024 unterschrieben werden

11.01.2024

Zulässigkeitsbescheid

11.01.2024

Die öffentliche Petition Nr. 2928 wurde am 11-01-2024 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 12-01-2024 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 22-02-2024 um 23:59

10.01.2024

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 10-01-2024 betreffend die Petition Nr. 2928 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

17.10.2023

Die öffentliche Petition Nr. 2928 wurde am 17-10-2023 eingereicht.

Titel der Petition: Im Ausland lebende Luxemburger sollen das Recht haben, bei den Kammerwahlen (Chamberwahlen) für eine Partei zu kandidieren.

Ziel der Petition: Viele Luxemburger leben im nahen Grenzgebiet und arbeiten in Luxemburg und haben eine luxemburgische Matrikelnummer, sprich sind von luxemburgischer Nationalität.

Als im Ausland lebender Luxemburger, hat man die freiwillige Gelegenheit per Briefwahl an den nationalen Kammerwahlen (Chamberwahlen) teilzunehmen. Auch wenn man hier für den Bezirk wählt, wo man als letztes in Luxemburg wohnhaft war.

 

Viele Luxemburger die im Ausland wohnen sind Mitglied in einer Partei, welche solch eine Mitgliedschaft zulassen, jedoch um politisch kandidieren zu können, muss man in Luxemburg wohnhaft sein.

 

Wenn ein Luxemburger, der im Ausland lebt und trotzdem hier in Luxemburg arbeitet, Steuern zahlt und so weiter, doch per Briefwahl mitwählen darf, wieso ist es dann nicht auch möglich für die Kammerwahlen zu kandidieren?

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Viele Luxemburger, die im Grenzgebiet leben und politisch engagiert sind, wollen für die Landeswahlen kandidieren, aber dies ist nicht möglich, wenn man nicht in Luxemburg wohnhaft ist, obwohl man im Gegensatz jedoch per Briefwahl mitwählen darf.

Wenn die luxemburgischen Grenzgänger auch die Möglichkeit hätten zu kandidieren, wäre es demokratischer und jeder Luxemburger, der die luxemburgische Nationalität hat, hätte auch die Möglichkeit sich politisch zu engagieren und es würden sich Kandidaten aufsetzen, die noch andere Ideen und Motivationen haben, um unser Land noch attraktiver zu machen.