Petitioner: Olivier Delvaux
Im Ausland lebende Luxemburger sollen das Recht haben, bei den Kammerwahlen (Chamberwahlen) für eine Partei zu kandidieren.
Purpose of the petition
Viele Luxemburger leben im nahen Grenzgebiet und arbeiten in Luxemburg und haben eine luxemburgische Matrikelnummer, sprich sind von luxemburgischer Nationalität. Als im Ausland lebender Luxemburger, hat man die freiwillige Gelegenheit per Briefwahl an den nationalen Kammerwahlen ... more
Reasons for the petition
Viele Luxemburger, die im Grenzgebiet leben und politisch engagiert sind, wollen für die Landeswahlen kandidieren, aber dies ist nicht möglich, wenn man nicht in Luxemburg wohnhaft ist, obwohl man im Gegensatz jedoch per Briefwahl mitwählen darf. Wenn die luxemburgischen Grenzgänger auch die ... more
The steps of this petition
The public petition n°2928 is closed on 30-04-2024
Reason for closure: Demande concernant le reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°2928, on 13-03-02024 - Number of signatures after validation: 22
Validated electronic signatures: 22
The period for signing the public petition n°. 2928 is closed on 23-02-2024 - Number of electronic signatures before validation: 22
The public petition n°2928 is open for signature, on 12-01-2024
Statement of admissibility
The public petition n°2928 is declared admissible by the Conference of Presidents on 11-01-2024
Admissibility: admissible
Start date of the signature period: 12-01-2024 at 0:00 a.m.
End date of the signature period: 22-02-2024 at 11:59 p.m.
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 2928, on 10-01-2024
Opinion of the Committee on Petitions: positive
The petition public n°2928 is submitted the 17-10-2023
Title of the petition: Im Ausland lebende Luxemburger sollen das Recht haben, bei den Kammerwahlen (Chamberwahlen) für eine Partei zu kandidieren.
Aim of the petition: Viele Luxemburger leben im nahen Grenzgebiet und arbeiten in Luxemburg und haben eine luxemburgische Matrikelnummer, sprich sind von luxemburgischer Nationalität.
Als im Ausland lebender Luxemburger, hat man die freiwillige Gelegenheit per Briefwahl an den nationalen Kammerwahlen (Chamberwahlen) teilzunehmen. Auch wenn man hier für den Bezirk wählt, wo man als letztes in Luxemburg wohnhaft war.
Viele Luxemburger die im Ausland wohnen sind Mitglied in einer Partei, welche solch eine Mitgliedschaft zulassen, jedoch um politisch kandidieren zu können, muss man in Luxemburg wohnhaft sein.
Wenn ein Luxemburger, der im Ausland lebt und trotzdem hier in Luxemburg arbeitet, Steuern zahlt und so weiter, doch per Briefwahl mitwählen darf, wieso ist es dann nicht auch möglich für die Kammerwahlen zu kandidieren?
Motivation of the general interest of the petition: Viele Luxemburger, die im Grenzgebiet leben und politisch engagiert sind, wollen für die Landeswahlen kandidieren, aber dies ist nicht möglich, wenn man nicht in Luxemburg wohnhaft ist, obwohl man im Gegensatz jedoch per Briefwahl mitwählen darf.
Wenn die luxemburgischen Grenzgänger auch die Möglichkeit hätten zu kandidieren, wäre es demokratischer und jeder Luxemburger, der die luxemburgische Nationalität hat, hätte auch die Möglichkeit sich politisch zu engagieren und es würden sich Kandidaten aufsetzen, die noch andere Ideen und Motivationen haben, um unser Land noch attraktiver zu machen.