Öffentliche n°2129

Petitionär/in: Diane Schaefers

Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg

Ziel der Petition

Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende ... mehr

Beweggründe für die Petition

Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen: In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst ... mehr

abgelaufen  17.02.2022
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Verlauf dieser Petition

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16.05.2022

Eine öffentliche Ausschuss-Anhörung betreffend die öffentliche Petition Nr. 2129 fand am 16-05-2022 statt

24.03.2022

Die öffentliche Petition Nr. 2129 hat am 24-03-2022 das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften erreicht

24.03.2022

Gültige Online-Unterschriften: 4637

18.02.2022

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2129 ist am 18-02-2022 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 4656

07.01.2022

Die öffentliche Petition Nr. 2129 kann ab dem 07-01-2022 unterschrieben werden

06.01.2022

Zulässigkeitsbescheid

06.01.2022

Die öffentliche Petition Nr. 2129 wurde am 06-01-2022 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 07-01-2022 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 17-02-2022 um 23:59

05.01.2022

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 05-01-2022 betreffend die Petition Nr. 2129 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

30.11.2021

Die öffentliche Petition Nr. 2129 wurde am 30-11-2021 eingereicht.

Titel der Petition: Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg

Ziel der Petition: Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende Änderungen geschehen:

 

- den Begriff Vergewaltigung weiter fassen

- Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuelle Straftaten

- angemessenes Strafmaß für Sexualstraftäter

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen:

 

In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst entscheiden kann, und sich somit nicht wehrt, wird von Missbrauch anstelle von Vergewaltigung gesprochen. Dieser Unterschied, welcher auch mit einem Unterschied im Strafmaß einhergeht, sollte überarbeitet werden um Opfer besser schützen (auch präventiv) und unterstützen zu können.

 

Verjährungsfrist und Strafmaß:

 

Nicht adäquate Verjährungsfristen, sowie das Ausmaß der Strafen für Sexualverbrechen, stellen für die Genesung der Opfer große, fast schon unmögliche Hindernisse dar, und zum Teil sogar die berechtigte Gefahr der Retraumatisierung. Des Weiteren verbleiben viele Opfer im Schweigen, da es entweder zu spät ist oder sie überzeugt sind, dass der Täter keine, oder nur eine sehr geringe Strafe erhalten wird, sie als Opfer jedoch sehr viel Kraft und Unterstützung brauchen, um den Prozess einer Anklage überhaupt schaffen zu können.

 

Bevor ein Opfer mit nötiger Unterstützung und Therapie die Kraft findet sich gegen die Täter zu wehren (vor allem bei massivem Missbrauch und Vergewaltigungen sowie psychischem Druck über Jahre der Kindheit und Jugend) ist die Strafe bereits verjährt. Ferner leiden viel Opfer an Dissoziationen, Gedächtnisinhalte sind oft nicht abrufbar, vor allem solange der Täterkontakt noch besteht und es keine interne und externe Sicherheit der Opfer gibt.

 

Des weiteren erschüttern Bewährungsstrafen für Sexualstraftäter (auch an Minderjährigen) Opfer und geben ihnen das Gefühl, dass es je „eh nichts bringt“ sich zu wehren. Somit bleibt die Dunkelziffer der Opfer sexueller Gewalt enorm hoch. Schätzungen gehen von 1 von 5 Personen aus, die in Ihrem Leben sexuellen Missbrauch / Gealt erleben. Daher sollen Strafmass und Definintionen überarbeitet werden und somit Opfern gezeigt wird, dass sie und ihr Leidensweg ernstgenommen werden und eine Aussage ist nicht sinnlos ist.