Öffentliche n°1026

Petitionär/in: Henri Schumacher

Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen

Ziel der Petition

Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt. In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung. Damit ist ganz klar das ... mehr

Beweggründe für die Petition

Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich ... mehr

abgelaufen  25.07.2018
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Verlauf dieser Petition

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18.09.2018

Beendigungsbescheid

18.09.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1026 wurde am 18-09-2018 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite

31.07.2018

Gültige Online-Unterschriften: 997

31.07.2018

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

31.07.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1026 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 31-07-2018 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 997

26.07.2018

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 1026 ist am 26-07-2018 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 998

13.06.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1026 kann ab dem 13-06-2018 unterschrieben werden

13.06.2018

Zulässigkeitsbescheid

07.06.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1026 wurde am 07-06-2018 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 13-06-2018 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 25-07-2018 um 23:59

06.06.2018

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 06-06-2018 betreffend die Petition Nr. 1026 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

24.05.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1026 wurde am 24-05-2018 eingereicht.

Titel der Petition: Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen

Ziel der Petition: Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt.

 

In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung.

 

Damit ist ganz klar das offizielle staatliche Interesse sowohl der Altstadt wie auch der Springprozession dokumentiert.

 

Seit vielen Jahrzehnten findet die Springprozession in jedem Jahr am Pfingstdienstag in Echternach statt.

Nach dem zweiten Weltkrieg war es allgemeine Praxis, dass den Staatsbeamten die Möglichkeit geboten wurde, ausnahmsweise an der Veranstaltung in Echternach teilzunehmen. Auch war der Pfingstdienstag ein schulfreier Tag. Davon profitierten u.a. zahlreiche Musikgruppen, die ohne Beteiligung der Schüler aus den Schulen Luxemburgs die größten Schwierigkeiten hätten, sich an der Prozession aktiv zu beteiligen.

 

Die Springprozession gehört zum nationalen Luxemburger Patrimonium. Darum hat auch die Entscheidung der Regierung, den Pfingstdienstag ab dem Jahr 2019 generell nicht mehr als schulfreier Tag zu sehen, zu vielen Irritationen in allen Schichten der Bevölkerung geführt. Auch wenn den Schülern auf Gesuch der Eltern zur Beteiligung oder zum Besuch der Sprinprozession freigegeben werden kann. Was letztlich dazu führen wird, dass am Pfingstdienstag ein geordneter Schulunterricht kaum noch denkbar wäre.

 

Jeweils im Frühling finden in vielen europäischen Ländern Gedenktage statt, an denen nicht gearbeitet wird. So jeweils der 8. Mai als Tag der Befreiung. Der in Luxemburg kein Feiertag ist. Es wäre nun sinnvoll, den Pfingstdienstag in Luxemburg als UNESCO- Kulturerbe-Feiertag einzuführen.

 

Mit der Springprozession am Morgen in Echternach und einer gediegenen Feierlichkeit am Nachmittag in der Altstadt in Luxemburg-Stadt.

 

Damit wird allen Einwohnern Luxemburgs, und im Besonderen dem Salariat und den Schülern, reichliche Möglichkeiten des Gedenkens unseres nationalen Patrimoniums gegeben.

 

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich die Berechtigung auf Grund des allgemeinen Interesses ergibt, den Pfingstdienstag als gesetzlicher Feiertag festzulegen.