Petitionär/in: Henri Schumacher
Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen
Ziel der Petition
Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt. In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung. Damit ist ganz klar das ... mehr
Beweggründe für die Petition
Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich ... mehr
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 1026 wurde am 18-09-2018 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Gültige Online-Unterschriften: 997
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
Die öffentliche Petition Nr. 1026 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 31-07-2018 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 997
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 1026 ist am 26-07-2018 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 998
Die öffentliche Petition Nr. 1026 kann ab dem 13-06-2018 unterschrieben werden
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 1026 wurde am 07-06-2018 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 13-06-2018 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 25-07-2018 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 06-06-2018 betreffend die Petition Nr. 1026 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 1026 wurde am 24-05-2018 eingereicht.
Titel der Petition: Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen
Ziel der Petition: Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt.
In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung.
Damit ist ganz klar das offizielle staatliche Interesse sowohl der Altstadt wie auch der Springprozession dokumentiert.
Seit vielen Jahrzehnten findet die Springprozession in jedem Jahr am Pfingstdienstag in Echternach statt.
Nach dem zweiten Weltkrieg war es allgemeine Praxis, dass den Staatsbeamten die Möglichkeit geboten wurde, ausnahmsweise an der Veranstaltung in Echternach teilzunehmen. Auch war der Pfingstdienstag ein schulfreier Tag. Davon profitierten u.a. zahlreiche Musikgruppen, die ohne Beteiligung der Schüler aus den Schulen Luxemburgs die größten Schwierigkeiten hätten, sich an der Prozession aktiv zu beteiligen.
Die Springprozession gehört zum nationalen Luxemburger Patrimonium. Darum hat auch die Entscheidung der Regierung, den Pfingstdienstag ab dem Jahr 2019 generell nicht mehr als schulfreier Tag zu sehen, zu vielen Irritationen in allen Schichten der Bevölkerung geführt. Auch wenn den Schülern auf Gesuch der Eltern zur Beteiligung oder zum Besuch der Sprinprozession freigegeben werden kann. Was letztlich dazu führen wird, dass am Pfingstdienstag ein geordneter Schulunterricht kaum noch denkbar wäre.
Jeweils im Frühling finden in vielen europäischen Ländern Gedenktage statt, an denen nicht gearbeitet wird. So jeweils der 8. Mai als Tag der Befreiung. Der in Luxemburg kein Feiertag ist. Es wäre nun sinnvoll, den Pfingstdienstag in Luxemburg als UNESCO- Kulturerbe-Feiertag einzuführen.
Mit der Springprozession am Morgen in Echternach und einer gediegenen Feierlichkeit am Nachmittag in der Altstadt in Luxemburg-Stadt.
Damit wird allen Einwohnern Luxemburgs, und im Besonderen dem Salariat und den Schülern, reichliche Möglichkeiten des Gedenkens unseres nationalen Patrimoniums gegeben.
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich die Berechtigung auf Grund des allgemeinen Interesses ergibt, den Pfingstdienstag als gesetzlicher Feiertag festzulegen.