Petitioner: Henri Schumacher
Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen
Purpose of the petition
Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt. In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung. Damit ist ganz klar das ... more
Reasons for the petition
Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich ... more
The steps of this petition
The public petition n°1026 is closed on 18-09-2018
Reason for closure: demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Validated electronic signatures: 997
Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition
The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°1026, on 31-07-02018 - Number of signatures after validation: 997
The period for signing the public petition n°. 1026 is closed on 26-07-2018 - Number of electronic signatures before validation: 998
The public petition n°1026 is open for signature, on 13-06-2018
Statement of admissibility
The public petition n°1026 is declared admissible by the Conference of Presidents on 07-06-2018
Admissibility: admissible
Start date of the signature period: 13-06-2018 at 0:00 a.m.
End date of the signature period: 25-07-2018 at 11:59 p.m.
The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 1026, on 06-06-2018
Opinion of the Committee on Petitions: positive
The petition public n°1026 is submitted the 24-05-2018
Title of the petition: Pfingstdienstag als Luxemburger-UNESCO-Kulturerbe-Tag zum gesetzlichen Feiertag bestimmen
Aim of the petition: Das Großherzogtum Luxemburg kann stolz sein, dass die Altstadt seiner Hauptstadt und die Springprozession in Echternach zum UNESCO Weltkulturerbe zählt.
In beiden Fällen traf die UNESCO ihre Entscheidung auf Vorschlag der jeweiligen Luxemburger Regierung.
Damit ist ganz klar das offizielle staatliche Interesse sowohl der Altstadt wie auch der Springprozession dokumentiert.
Seit vielen Jahrzehnten findet die Springprozession in jedem Jahr am Pfingstdienstag in Echternach statt.
Nach dem zweiten Weltkrieg war es allgemeine Praxis, dass den Staatsbeamten die Möglichkeit geboten wurde, ausnahmsweise an der Veranstaltung in Echternach teilzunehmen. Auch war der Pfingstdienstag ein schulfreier Tag. Davon profitierten u.a. zahlreiche Musikgruppen, die ohne Beteiligung der Schüler aus den Schulen Luxemburgs die größten Schwierigkeiten hätten, sich an der Prozession aktiv zu beteiligen.
Die Springprozession gehört zum nationalen Luxemburger Patrimonium. Darum hat auch die Entscheidung der Regierung, den Pfingstdienstag ab dem Jahr 2019 generell nicht mehr als schulfreier Tag zu sehen, zu vielen Irritationen in allen Schichten der Bevölkerung geführt. Auch wenn den Schülern auf Gesuch der Eltern zur Beteiligung oder zum Besuch der Sprinprozession freigegeben werden kann. Was letztlich dazu führen wird, dass am Pfingstdienstag ein geordneter Schulunterricht kaum noch denkbar wäre.
Jeweils im Frühling finden in vielen europäischen Ländern Gedenktage statt, an denen nicht gearbeitet wird. So jeweils der 8. Mai als Tag der Befreiung. Der in Luxemburg kein Feiertag ist. Es wäre nun sinnvoll, den Pfingstdienstag in Luxemburg als UNESCO- Kulturerbe-Feiertag einzuführen.
Mit der Springprozession am Morgen in Echternach und einer gediegenen Feierlichkeit am Nachmittag in der Altstadt in Luxemburg-Stadt.
Damit wird allen Einwohnern Luxemburgs, und im Besonderen dem Salariat und den Schülern, reichliche Möglichkeiten des Gedenkens unseres nationalen Patrimoniums gegeben.
Motivation of the general interest of the petition: Sowohl die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt des Großherzogtums sind durch die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO allgemeines Gut der Einwohner Luxemburgs. Worauf alle Einwohner mit Recht stolz sein können! Für Luxemburg richtig einmalig, woraus sich die Berechtigung auf Grund des allgemeinen Interesses ergibt, den Pfingstdienstag als gesetzlicher Feiertag festzulegen.