Öffentliche n°600
Petitionär/in: Joao Lima Da Cruz
Vorschlag zur Änderung der Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen pro Elternteil.
Ziel der Petition
Diese Petition richtet sich an alle alleinerziehenden Elternteile. Im Normalfall stehen jedem Elternteil pro Kind und Jahr momentan zwei Krankheitstage zu.
In einer normal intakten Familie können diese Tage auch voll ausgenutzt werden.
Doch in vielen Fällen ist es so, dass nur zwei Tage pro ... mehr
Diese Petition richtet sich an alle alleinerziehenden Elternteile. Im Normalfall stehen jedem Elternteil pro Kind und Jahr momentan zwei Krankheitstage zu.
In einer normal intakten Familie können diese Tage auch voll ausgenutzt werden.
Doch in vielen Fällen ist es so, dass nur zwei Tage pro Jahr genutzt werden können, da der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, sich nicht in der Verantwortung sieht, die Kinder bei Krankheit zu betreuen.
Nicht nur das mangelnde Interesse ist ein Problem, sondern auch die Tatsache, dass beide Elternteile oft mehr als 50 Km voneinander trennen.
Kommt es zum Krankheitsfall, verweilen die Kinder grundsätzlich bei dem Elternteil, welcher das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Diese Kinder sind dann nur alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag Abend bei dem anderen Elternteil und gelegentlich in den Ferien.
Sämtliche Termine und Krankheitstage gehen zu Lasten eines Elternteils, währenddessen die noch nicht genutzten Krankheitstage des anderen Elternteils verfallen.
Und jeder, der Kinder hat weiß, dass zwei Tage hierfür nicht ausreichend sind.
Ebenso gibt es auch Alleinerziehende, die keinen Kontakt zum anderen Elternteil haben, oder der Vater bzw. die Mutter lebt im Ausland oder ist verstorben.
Ich finde es persönlich nicht in Ordnung, dass intakte Familien mehr Vorteile haben, als eine alleinerziehende Mutter bzw. Vater.
Ich beantrage, dass die Krankenkasse in diesen Fällen die Tage auf den alleinerziehenden Elternteil übertragen, wenn ersichtlich ist, dass der andere Elternteil sich nicht für die Betreuung im Krankheitsfall zuständig sieht bzw. wenn ersichtlich ist, dass die Betreuung grundsätzlich von einem Elternteil gewährleistet wird, wie z.B. wenn der andere Elternteil im Ausland lebt.
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Beweggründe für die Petition
Wenn ein Elternteil nicht flexibel sein sollte/möchte, darf das nicht zu Lasten des Elternteils gehen, welcher sich in allen Situationen um das Kind kümmert, sondern die 2 Tage, die durch den anderen Elternteil nicht genutzt werden, müssten dem anderen Elternteil übertragen werden.