Öffentliche n°990

Petitionär/in: Helmut Dahner

Abschaffung der 4 Wahlbezirke für die Parlamentswahlen

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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25.04.2018

Unzulässigkeitsbescheid

19.04.2018

Die öffentliche Petition Nr. 990 wurde am 19-04-2018 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Art. 155bis (3) du Règlement de la Chambre

16.04.2018

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 16-04-2018 betreffend die Petition Nr. 990 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

27.03.2018

Die öffentliche Petition Nr. 990 wurde am 27-03-2018 eingereicht.

Titel der Petition: Abschaffung der 4 Wahlbezirke für die Parlamentswahlen