Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. - Die Petitionen
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.
Öffentliche Petition Nr.942
Petent: Gérard Philipp
Ziel der Petition
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.
Begründung der Petition
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft. Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen. Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen. Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)
Sammeln der registrierten Unterschriften
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 136 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
136 / 4 500
Wichtige Informationen
Weiterführung als einfache Petition
Datum der Einreichung
08/01/2018
Öffnung der Unterschriftensammlung
12/03/2018
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
06/06/2018
Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 942 am 06-06-2018
14/05/2018
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
09/05/2018
Gültige Online-Unterschriften: 136
09/05/2018
Die öffentliche Petition Nr. 942 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 09-05-2018 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 136
24/04/2018
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 942 ist am 24-04-2018 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 136
12/03/2018
Die öffentliche Petition Nr. 942 kann ab dem 12-03-2018 unterschrieben werden
12/03/2018
Zulässigkeitsbescheid
07/03/2018
Die öffentliche Petition Nr. 942 wurde am 07-03-2018 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
09/01/2018
Die öffentliche Petition Nr. 942 wurde am 09-01-2018 eingereicht.