Öffentliche n°919

Petitionär/in: Romain Braun

Maximales Strafmaß ohne Bewährung für Kinderschänder und Vergewaltiger

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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19.02.2018

Unzulässigkeitsbescheid

13.02.2018

Die öffentliche Petition Nr. 919 wurde am 13-02-2018 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Begründung: Quant à la forme

08.02.2018

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 08-02-2018 betreffend die Petition Nr. 919 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

05.12.2017

Die öffentliche Petition Nr. 919 wurde am 05-12-2017 eingereicht.

Titel der Petition: Maximales Strafmaß ohne Bewährung für Kinderschänder und Vergewaltiger