Öffentliche n°849

Petitionär/in: Marc Goergen

Polizeibüro rund um die Uhr in der Gemeinde Petingen

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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14.11.2017

Unzulässigkeitsbescheid

10.11.2017

Die öffentliche Petition Nr. 849 wurde am 10-11-2017 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Texte non reformulé

09.11.2017

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 09-11-2017 betreffend die Petition Nr. 849 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

11.09.2017

Die öffentliche Petition Nr. 849 wurde am 11-09-2017 eingereicht.

Titel der Petition: Polizeibüro rund um die Uhr in der Gemeinde Petingen