Die öffentliche Petition Nr. 706 wurde am 06-10-2016 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: Article 155bis (3)
Petitionär/in: Roger Mendes
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: Article 155bis (3)
Gutachten des Petitionsausschusses : negativ
Titel der Petition: Droit au Logement