Öffentliche n°706

Petitionär/in: Roger Mendes

Droit au Logement

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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06.10.2016

Die öffentliche Petition Nr. 706 wurde am 06-10-2016 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Article 155bis (3)

04.10.2016

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 04-10-2016 betreffend die Petition Nr. 706 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

16.09.2016

Die öffentliche Petition Nr. 706 wurde am 16-09-2016 eingereicht.

Titel der Petition: Droit au Logement