Die öffentliche Petition Nr. 690 wurde am 26-07-2016 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: Superfétatoire
Petitionär/in: Sébastien Cazenave
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: Superfétatoire
Gutachten des Petitionsausschusses : negativ
Titel der Petition: Machines à sous illégales