Öffentliche n°690

Petitionär/in: Sébastien Cazenave

Machines à sous illégales

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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26.07.2016

Die öffentliche Petition Nr. 690 wurde am 26-07-2016 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Superfétatoire

25.07.2016

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 25-07-2016 betreffend die Petition Nr. 690 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

13.07.2016

Die öffentliche Petition Nr. 690 wurde am 13-07-2016 eingereicht.

Titel der Petition: Machines à sous illégales