Die öffentliche Petition Nr. 688 wurde am 07-09-2016 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: Quant au fond
Petitionär/in: Julie Erpelding
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: Quant au fond
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Titel der Petition: Dass Lëtzebuergesch offiziell an alle Schoule muss geléiert ginn!