Die öffentliche Petition Nr. 582 wurde am 03-12-2015 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Petitionär/in: Marc Wantz
Zulässigkeit : unzulässig
Gutachten des Petitionsausschusses : negativ
Titel der Petition: Contre le terrorisme