Die öffentliche Petition Nr. 571 wurde am 29-10-2015 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Petitionär/in: Alain Scholtus
Zulässigkeit : unzulässig
Gutachten des Petitionsausschusses : negativ
Titel der Petition: Lëtzebuergesch ab dem éischte Schouljoer