Petitionär/in: Georges Jacobs
Pétition contre le Règlement grand-ducal « ouverture de chasse pour l'année cynégétique 2015/16 » Petition gegen die Ausführungsbestimmung (RGD) « ouverture de chasse pour l'année cynégétique 2015/16 »
Ziel der Petition
Fédération St. Hubert des chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg (FSHCL) Unterstützt von : - Fédération luxembourgeoise des pêcheurs sportifs (FLPS) - Fédération des Syndicats de chasse du Luxembourg (FLSC) - Centrale du chien de chasse (CCC) - Centrale paysanne luxembourgeoise - Fraie ... mehr
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 483 wurde am 16-04-2018 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: Suite au bilan de la Commission
Von der Regierung unternommene Schritte im Rahmen der Bearbeitung der Petition
Démarches entreprises par le Gouvernement dans le cadre de l'instruction de la pétitionTransmission au pétitionnaire du procès-verbal d'une réunion jointe
Die öffentliche Petition Nr. 483 wurde am 21-01-2016 in den Fachausschuss weitergeleitet
Parlamentsausschüsse: Commission de l'Agriculture, de la Viticulture, du Développement rural et de la Protection des consommateurs, Commission de l'Environnement, Commission de la Santé, de l'Egalité des chances et des Sports, Commission des Pétitions
SitzungsprotokolleDemande de renvoi à la Commission de l'Environnement
Lettre du Président de la Chambre des Députés au Président de la Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg
Lettre du Président de la Fédération Saint-Hubert des chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg au Président de la Chambre des Députés
Eine öffentliche Ausschuss-Anhörung betreffend die öffentliche Petition Nr. 483 fand am 11-05-2015 statt
Ausschussarbeiten: Débat public en commission
SitzungsprotokolleGültige Online-Unterschriften: 10317
Einladung zur öffentlichen Anhörung
Die öffentliche Petition Nr. 483 hat am 22-04-2015 das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften erreicht
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 483 ist am 18-04-2015 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 10327
Die öffentliche Petition Nr. 483 kann ab dem 06-03-2015 unterschrieben werden
Die öffentliche Petition Nr. 483 wurde am 05-03-2015 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 06-03-2015 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 17-04-2015 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 23-02-2015 betreffend die Petition Nr. 483 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 483 wurde am 05-02-2015 eingereicht.
Titel der Petition: Pétition contre le Règlement grand-ducal « ouverture de chasse pour l'année cynégétique 2015/16 »
Petition gegen die Ausführungsbestimmung (RGD) « ouverture de chasse pour l'année cynégétique 2015/16 »
Ziel der Petition: Fédération St. Hubert des chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg (FSHCL)
Unterstützt von :
- Fédération luxembourgeoise des pêcheurs sportifs (FLPS)
- Fédération des Syndicats de chasse du Luxembourg (FLSC)
- Centrale du chien de chasse (CCC)
- Centrale paysanne luxembourgeoise
- Fraie Letzebuerger Baureverband (FLB)
- Baueren-Allianz
- Cochy (Marque nationale de la viande de porc)
- Vereinigung Luxemburger Schweinezüchter
- Dachverband Luxemburger Schaf- und Ziegenzuchtverbände
- Union des Sociétés avicoles du Grand-Duché de Luxembourg (USAL)
Petition gegen die Ausführungsbestimmung (RGD) « ouverture de chasse pour l’année cynégétique 2015/16 ».
Diese Petition betrifft zwei spezifische Punkte der genannten Ausführungsbestimmung :
1. Gegen die Einführung einer „jagdfreien Zeit“ (Art. 5, §§ a.6 & d),
2. Gegen eine ganzjährige Schonzeit für den Fuchs.
Erklärungen :
ad 1. : Die Einführung einer „jagdfreien Zeit“ stellt in den Augen der Unterzeichner:
- einen inakzeptablen Eingriff in die jagdliche Organisation des Pächters,
- einen inakzeptablen Eingriff in das Eigentumsrecht der Grundbesitzer,
- eine nicht tolerierbare Diskriminierung des Jägers gegenüber anderen Natur(be-)nutzern, sowie
- eine völligst unbegründete Unterschutzstellung der dem Wild gleichgestellten nicht einheimischen Arten dar (Waschbär, Marderhund, Bisamratte).
Die Einführung einer Schonzeit für Wildschweine im Wald ist zudem unverantwortlich bei hohen Wildschäden und einer drohenden Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest.
ad 2. : Die Einführung einer ganzjährigen Schonzeit für den Fuchs ist eine unrealistische und unverantwortliche ideologiegeprägte Entscheidung, die unvermeidlich zu einem drastischen Anstieg der Fuchspopulation in Luxemburg führen wird.
Deren Konsequenzen werden unter anderem sein:
- Imminentes Existenzrisiko für stark bedrohte Arten (Rebhuhn, Haselhuhn, Kiebitz) und Niedergang anderer abnehmender Arten (Hase, Feldhamster, Feldlerche). Sämtliche wissenschaftlichen Studien belegen den signifikant negativen Einfluss des Fuchses auf seine potenziellen Beutetiere. Es ist ein geradezu absurder Vorschlag, einen der stärksten Kulturfolger zu schützen, während seine Beutetiere durch Flächennutzung bereits ein Populationsminimum erreicht haben;
- Erhöhtes Krankheitsrisiko für Mensch und Tier (Tollwut, Fuchsbandwurm, Afrikanische Schweinepest, Räude usw.). Seit dem Anstieg der Fuchspopulationen sind die Neuinfektionen des Menschen mit alveolärer Echinokokkose deutlich angestiegen. Wir fordern die Offenlegung der Zahlen über die Neuinfektionen in Luxemburg. Risikogruppen sind vor allem Bauern, Tierzüchter, Gemüsegärtner und Waldarbeiter;
- Unmöglichkeit der Landwirte, der Schaf- und Ziegenhalter, sowie der Kleintierzüchter sich gegen Einfälle bei ihren Tieren zu wehren sowie ihre Viehbestände gegen eingeschleppte Krankheitserreger zu schützen;
- Zunahme von Verkehrsunfällen mit Füchsen.