Öffentliche n°3315

Petitionär/in: Adelisa Durakovic

LGBTQ in der Schule verbieten bei minderjährigen.

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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26.09.2024

Unzulässigkeitsbescheid

26.09.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3315 wurde am 26-09-2024 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Dieser Antrag auf eine öffentliche Petition ähnelt im Wesentlichen der öffentlichen Petition 3198 – Exclure les thématiques LGBT de l’éducation des mineurs., eingereicht am 31. Mai 2024.

 

Folglich ist dieser Antrag auf eine öffentliche Petition unzulässig aufgrund von Artikel 166, Absatz 3, Punkt 2, der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, der besagt, dass eine Petition, die auf der Website der Kammer eingereicht wurde, innerhalb eines Jahres nach ihrer Einreichung nicht erneut eingereicht werden kann.

25.09.2024

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 25-09-2024 betreffend die Petition Nr. 3315 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

07.08.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3315 wurde am 07-08-2024 eingereicht.