Öffentliche n°3005

Petitionär/in: Théophile Schickes

Besteierung vu Ministeren an Députés-Maires

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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26.01.2024

Unzulässigkeitsbescheid

25.01.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3005 wurde am 25-01-2024 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Der Antrag auf eine öffentliche Petition ähnelt im Wesentlichen der öffentlichen Petition 2805 - Adaptation du payement d'impôts, voir imputer des impôts aussi sur les frais de représentation des députés/ministres à la hauteur du revenu complet et non comme actuellement seulement sur le traitement de base., eingereicht am 14.06.2023. Der Antrag auf eine öffentliche Petition ist aufgrund von Artikel 166, Absatz 3, Punkt 2, der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer unzulässig, der besagt, dass eine Petition, die auf der Website der Kammer eingereicht wurde, innerhalb eines Jahres nach ihrer Einreichung nicht erneut eingereicht werden kann.

24.01.2024

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 24-01-2024 betreffend die Petition Nr. 3005 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

12.01.2024

Die öffentliche Petition Nr. 3005 wurde am 12-01-2024 eingereicht.

Titel der Petition: Besteierung vu Ministeren an Députés-Maires