Petitionär/in: Robert Schroeder
Erbsteuer - Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg/Deutschland
Ziel der Petition
In 2009 legete der verstorbene Jacques Barrot ein Vorschlag für eine einfachere Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug und für mehr Rechtssicherheit der Eu-Kommission vor. Vereinfacht gesagt ist das Erbrecht dem Staat zugeordnet wo der Verstorbener zuletzt offiziell gelebt hat, doch die ... mehr
Beweggründe für die Petition
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland für die Erbsteuer.
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 2706 wurde am 06-12-2023 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: Demande concernant le reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
Die öffentliche Petition Nr. 2706 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 11-10-2023 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 12
Gültige Online-Unterschriften: 12
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2706 ist am 23-06-2023 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 12
Die öffentliche Petition Nr. 2706 kann ab dem 12-05-2023 unterschrieben werden
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 2706 wurde am 11-05-2023 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 12-05-2023 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 22-06-2023 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 10-05-2023 betreffend die Petition Nr. 2706 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 2706 wurde am 15-03-2023 eingereicht.
Titel der Petition: Erbsteuer - Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg/Deutschland
Ziel der Petition: In 2009 legete der verstorbene Jacques Barrot ein Vorschlag für eine einfachere Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug und für mehr Rechtssicherheit der Eu-Kommission vor.
Vereinfacht gesagt ist das Erbrecht dem Staat zugeordnet wo der Verstorbener zuletzt offiziell gelebt hat, doch die Erbsteuer unterliegt nicht dem Staat des Verstorbenen sondern den vom Erbe.
Hier fehlt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland.
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland für die Erbsteuer.