Petitionär/in: Alice Schwartz
Änderung des Gesetzes über die Erbfolge
Ziel der Petition
Mündige Bürger sollten selbst entscheiden dürfen was sie mit dem was sie sich erwirtschaftet haben nach ihrem Ableben geschehen soll
Beweggründe für die Petition
Immer mehr Menschen,haben oft keinen Kontakt zu Ihren leiblichen Kindern oder werden von diesen gemieden. Nach dem Ableben,wird vom Gesetzgeber eine Erbfolge vorgeschrieben ,welche leider auch mit einem Testament nicht,so geregelt ist dass,man selbst entscheiden kann,an wenn man sein Hab ... mehr
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 2530 wurde am 10-05-2023 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: Demande concernant le reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
Die öffentliche Petition Nr. 2530 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 02-03-2023 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 201
Gültige Online-Unterschriften: 201
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 2530 ist am 13-01-2023 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 201
Die öffentliche Petition Nr. 2530 kann ab dem 02-12-2022 unterschrieben werden
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 2530 wurde am 01-12-2022 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 02-12-2022 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 12-01-2023 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 30-11-2022 betreffend die Petition Nr. 2530 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 2530 wurde am 15-11-2022 eingereicht.
Titel der Petition: Änderung des Gesetzes über die Erbfolge
Ziel der Petition: Mündige Bürger sollten selbst entscheiden dürfen was sie mit dem was sie sich erwirtschaftet haben nach ihrem Ableben geschehen soll
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Immer mehr Menschen,haben oft keinen Kontakt zu Ihren leiblichen Kindern oder werden von diesen gemieden. Nach dem Ableben,wird vom Gesetzgeber eine Erbfolge vorgeschrieben ,welche leider auch mit einem Testament nicht,so geregelt ist dass,man selbst entscheiden kann,an wenn man sein Hab und Gut vererben kann/darf!