Öffentliche n°2313

Petitionär/in: Normen Meiser

Sofortige Neuwahl

nicht zulässig

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Verlauf dieser Petition

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14.03.2023

Unzulässigkeitsbescheid

13.03.2023

Die öffentliche Petition Nr. 2313 wurde am 13-03-2023 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt

Zulässigkeit : unzulässig

Begründung: Demande de reformulation restée sans suite

02.03.2023

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 02-03-2023 betreffend die Petition Nr. 2313 fällt negativ aus

Gutachten des Petitionsausschusses : negativ

16.04.2022

Die öffentliche Petition Nr. 2313 wurde am 16-04-2022 eingereicht.

Titel der Petition: Sofortige Neuwahl