Petitionär/in: Alain Gales
Stop zur Zahlung der Pension alimentaire einmal im Jahr (Ferienzeit)
Ziel der Petition
Ziel dieser Petition ist es, dass die Elternteile, die verpflichtet sind die Pension alimentaire an ihren Ex für das gemeinsame Kind zu zahlen, während der Urlaubszeit, ( Sommerferien) wo das Kind 1 Monat nicht beim Erziehungsberechtigten ist, für diesen besagten Monat zu stoppen. Da das Kind ... mehr
Beweggründe für die Petition
In Luxemburg gibt es x Fälle, wo Kinder nicht bei beiden Elternteilen aufwachsen.Durch Trennung oder Scheidung. Viele Betroffene haben nur wenig Einkommen und würden in diesem Falle nicht noch weiter bestraft werden.Zudem befindet sich das Kind in Obhut eines Elternteils. Leider sind viele ... mehr
Verlauf dieser Petition
Die öffentliche Petition Nr. 1380 wurde am 08-01-2020 abgeschlossen
Begründung der Beendigung: Demande concernant le reclassement en pétition ordinaire restée sans suite
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
Die öffentliche Petition Nr. 1380 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-11-2019 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 15
Gültige Online-Unterschriften: 15
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 1380 ist am 02-11-2019 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 15
Die öffentliche Petition Nr. 1380 kann ab dem 20-09-2019 unterschrieben werden
Zulässigkeitsbescheid
Die öffentliche Petition Nr. 1380 wurde am 19-09-2019 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 20-09-2019 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 01-11-2019 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 18-09-2019 betreffend die Petition Nr. 1380 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 1380 wurde am 03-09-2019 eingereicht.
Titel der Petition: Stop zur Zahlung der Pension alimentaire einmal im Jahr (Ferienzeit)
Ziel der Petition: Ziel dieser Petition ist es, dass die Elternteile, die verpflichtet sind die Pension alimentaire an ihren Ex für das gemeinsame Kind zu zahlen, während der Urlaubszeit, ( Sommerferien) wo das Kind 1 Monat nicht beim Erziehungsberechtigten ist, für diesen besagten Monat zu stoppen. Da das Kind während 4 Wochen somit nicht bei Mutter oder Vater ist, hat die gegnerische Partei keine Ausgaben und der andere kommt vollends für die Verpflegung des Kindes auf.zudem erhält der Erziehungsberechtigte sowiso das Kindergeld.
Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: In Luxemburg gibt es x Fälle, wo Kinder nicht bei beiden Elternteilen aufwachsen.Durch Trennung oder Scheidung. Viele Betroffene haben nur wenig Einkommen und würden in diesem Falle nicht noch weiter bestraft werden.Zudem befindet sich das Kind in Obhut eines Elternteils. Leider sind viele Menschen von dieser Regelung betroffen.