Öffentliche n°1125
Petitionär/in: Denny Kanizsa
Fir 1 Wahlbezierk
Verlauf dieser Petition
14.01.2019
17.12.2018
Die öffentliche Petition Nr. 1125 wurde am 17-12-2018 von der Präsidentenkonferenz für unzulässig erklärt
Zulässigkeit : unzulässig
Begründung: demande de reformulation restée sans suite
13.12.2018
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 13-12-2018 betreffend die Petition Nr. 1125 fällt negativ aus
Gutachten des Petitionsausschusses : negativ
15.10.2018
Die öffentliche Petition Nr. 1125 wurde am 15-10-2018 eingereicht.
Titel der Petition: Fir 1 Wahlbezierk