Petitionär/in: Sacha ANDRE
Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen
Ziel der Petition
Überfüllte Tierheime und Pflegestellen bei Tierschutzorganisationen, hunderte heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks – und die Zahl der Tiere steigt stetig weiter: Wir appelieren an die Regierung, Kastrationsgebote für Katzen zu erlassen, um die Überpopulation einzudämmen. Derartige Gebote sind die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren. Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen – diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen und in Tierschutzorganisationen warten hunderte Tiere auf ein neues Zuhause. Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen in Deutschland inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Luxemburg sollte diesen Beispielen folgen. Die Kastrationspflicht, ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz gegen das Elend der Tiere. Viele freilebende Tiereleiden unter Nahrungsmangel sowie unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Oft droht den Tieren dann ein langer Leidensweg bis zum qualvollen Tod. Auch zu Problemen führen zum einen hygienische Belastungen und latente Gesundheitsgefahren für den Menschen, zum anderen Wurmbefall und Infektionskrankheiten sowie Mangelernährung vieler freilaufender Katzen. Um den "dramatischen Populationsanstieg" in den Griff zubekommen, wollen wir eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.
Verlauf dieser Petition
Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 438 am 15-12-2014
Die öffentliche Petition Nr. 438 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 15-12-2014 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 431
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 438 ist am 22-11-2014 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 431
Die öffentliche Petition Nr. 438 kann ab dem 10-10-2014 unterschrieben werden
Déclaration de recevabilité et transmission à la Commission de l'Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs
Die öffentliche Petition Nr. 438 wurde am 09-10-2014 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt
Zulässigkeit : zulässig
Beginn der Unterschriftsphase : 10-10-2014 um 0:00
Ende der Unterschriftsphase : 21-11-2014 um 23:59
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 02-10-2014 betreffend die Petition Nr. 438 fällt positiv aus
Gutachten des Petitionsausschusses : positiv
Die öffentliche Petition Nr. 438 wurde am 22-09-2014 eingereicht.
Titel der Petition: Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen
Ziel der Petition: Überfüllte Tierheime und Pflegestellen bei Tierschutzorganisationen, hunderte heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks – und die Zahl der Tiere steigt stetig weiter: Wir appelieren an die Regierung, Kastrationsgebote für Katzen zu erlassen, um die Überpopulation einzudämmen. Derartige Gebote sind die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren.
Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen – diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen und in Tierschutzorganisationen warten hunderte Tiere auf ein neues Zuhause.
Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen in Deutschland inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Luxemburg sollte diesen Beispielen folgen. Die Kastrationspflicht, ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz gegen das Elend der Tiere.
Viele freilebende Tiereleiden unter Nahrungsmangel sowie unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Oft droht den Tieren dann ein langer Leidensweg bis zum qualvollen Tod. Auch zu Problemen führen zum einen hygienische Belastungen und latente Gesundheitsgefahren für den Menschen, zum anderen Wurmbefall und Infektionskrankheiten sowie Mangelernährung vieler freilaufender Katzen.
Um den "dramatischen Populationsanstieg" in den Griff zubekommen, wollen wir eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.