Einfache n°822

Petitionär/in: FREDERIC BECKER

Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild

Ziel der Petition

Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.

Beweggründe für die Petition

In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen. In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht. Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden. Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt. Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: https://www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)

Diese öffentliche Petition hat keine 4.500 Unterschrifen gesammelt. Auf Antrag des Urhebers wurde sie in eine einfache Petition umgewandet. Öffentliche Petition anzeigen.

Verlauf dieser Petition

Icon process
18.04.2018

Beendigungsbescheid

16.04.2018

Die einfache Petition Nr. 822 wurde am 16-04-2018 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: Suite à la prise de position gouvernementale

08.02.2018

Weiterleitung der Stellungnahme der Regierung

18.01.2018

Eine Stellungnahme betreffend die einfache Petition Nr. 822 liegt vor, am 18-01-2018

Minister: Monsieur François Bausch, Ministre du Développement durable et des Infrastructures

29.11.2017

Umstufung der öffentlichen Petition Nr. 822, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition am 29-11-2017