Öffentliche n°884

Petitionär/in: Marco Denis

Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches.

Ziel der Petition

Schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder vermindern vor allem dann, wenn die Nachbarschaft und die Allgemeinheit erheblich belästigt werden welche nicht nur von der Lautstärke der Geräusche abhängt sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Immissionsschutzrechtliche Grundsätze einzuführen wenn aufgrund baulicher Entwicklungen Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammenliegen. Immissionsschutzrechtliche Bewertungen einführen welche die von der Freizeitanlage ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt.

Beweggründe für die Petition

Rücksichtsname auf die Gesundheit und das Ruhebedürfnis der Bürger die Nahe an Freizeitanlagen wohnen durch Einführung von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen der Anlagen. Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können vermeiden und prüfen ob eine Freizeitanlage nach dem Bauplanungsrecht an bestimmten Standort zulässig ist. Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der zu erwartenden Immissionen prüfen vor der Errichtung einer Freizeitanlage.

Diese öffentliche Petition hat keine 4.500 Unterschrifen gesammelt. Auf Antrag des Urhebers wurde sie in eine einfache Petition umgewandet. Einfache Petition anzeigen.
abgelaufen  18.01.2018
51 /4.500
1%
gesammelte Unterschriften

Verlauf dieser Petition

Icon process
02.03.2018

Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 884 am 02-03-2018

08.02.2018

Gültige Online-Unterschriften: 31

08.02.2018

Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition

08.02.2018

Die öffentliche Petition Nr. 884 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 08-02-2018 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 51

19.01.2018

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 884 ist am 19-01-2018 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 31

18.01.2018

Gültige Papier- Unterschriften: 20

07.12.2017

Die Frist zum Unterschreiben für die öffentliche Petition Nr. 884 ist am 07-12-2017 bis zum 18-01-2018 verlängert worden

Neues Enddatum der Unterschriftsphase: 18-01-2018

06.12.2017

Die öffentliche Petition Nr. 884 kann ab dem 06-12-2017 unterschrieben werden

05.12.2017

Zulässigkeitsbescheid

30.11.2017

Die öffentliche Petition Nr. 884 wurde am 30-11-2017 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 06-12-2017 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 17-01-2018 um 23:59

28.11.2017

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 28-11-2017 betreffend die Petition Nr. 884 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

06.11.2017

Die öffentliche Petition Nr. 884 wurde am 06-11-2017 eingereicht.

Titel der Petition: Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg

 

Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches.

Ziel der Petition: Schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder vermindern vor allem dann, wenn die Nachbarschaft und die Allgemeinheit erheblich belästigt werden welche nicht nur von der Lautstärke der Geräusche abhängt sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen.

 

Immissionsschutzrechtliche Grundsätze einzuführen wenn aufgrund baulicher Entwicklungen Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammenliegen.

 

Immissionsschutzrechtliche Bewertungen einführen welche die von der Freizeitanlage ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt.

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Rücksichtsname auf die Gesundheit und das Ruhebedürfnis der Bürger die Nahe an Freizeitanlagen wohnen durch Einführung von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen der Anlagen.

 

Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können vermeiden und prüfen ob eine Freizeitanlage nach dem Bauplanungsrecht an bestimmten Standort zulässig ist.

 

Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der zu erwartenden Immissionen prüfen vor der Errichtung einer Freizeitanlage.