Einfache n°942

Petitionär/in: Gérard Philipp

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.

Ziel der Petition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.

Beweggründe für die Petition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft. Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen. Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen. Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)

Diese öffentliche Petition hat keine 4.500 Unterschrifen gesammelt. Auf Antrag des Urhebers wurde sie in eine einfache Petition umgewandet. Öffentliche Petition anzeigen.

Verlauf dieser Petition

Icon process
04.10.2018

Beendigungsbescheid

03.10.2018

Die einfache Petition Nr. 942 wurde am 03-10-2018 abgeschlossen

Begründung der Beendigung: pas de suite réservée par le pétitionnaire à la prise de position du ministre

31.07.2018

Weiterleitung an den Autor der Petition

19.07.2018

Eine Stellungnahme betreffend die einfache Petition Nr. 942 liegt vor, am 19-07-2018

Minister:

13.06.2018

Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire

Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire
13.06.2018

Eine Stellungnahme wurde am 13-06-2018 betreffend die einfache Petition Nr. 942 angefragt

Minister:

06.06.2018

Umstufung der öffentlichen Petition Nr. 942, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition am 06-06-2018