Öffentliche n°1003

Petitionär/in: Joao Lima Da Cruz

Chèques-Services - Das Sozialgesetz steht nicht im Einklang mit dem Steuergesetz

Ziel der Petition

Die Konditionen für die Cheque Services haben sich geändert. Es soll transparenter sein und vor allem für die Kleinkindbetreuung eine Erleichterung sein. Als Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern war das System bis vor kurzem sehr zufriedenstellend. Im April diesen Jahres erhielt die Eltern den Brief zur Erneuerung der Cheques Services, darüber wurde nicht schlecht gestaunt. Nun soll das Einkommen vom NICHT Kindesvater mitberechnet werden der aber in keinem Verwandschaftsverhältnis zu den Kindern steht. Der Partner hat selber einen Kind, für den er Unterhalt leistet und beide Einkommen sind ganz klar voneinander getrennt. Nach neuer Berechnung wird aber unterstellt, dass beide Einkommen zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist! Dies bedeutet wenn man in die Tabelle schaut, wo man anstatt wie zuvor in Stufe zwei war und eine gewisse Anzahl an Gratisstunden zu Gute hatte, es nun Stufe 7 wäre mit nur noch 3 Gratisstunden und natürlich einem deutlich höheren Stundenlohn. Nun ist die Frage, wie soll das monatlich bezahlt werden, wenn man das Geld doch nicht zur Verfügung hat. Diese Neuregelung wurde nicht richtig durchdacht!

Beweggründe für die Petition

Wenn man davon ausgehen, dass der neue Partner z.B. der Mutter (nicht Vater der Kinder) für alle Kosten, die im täglichem Leben anfallen zur Hälfte für aufkommt, warum sollte diese Kosten dann in seiner Steuererklärung geltend gemacht werden und wie die Mutter der Kinder eine vergünstigte Steuerklasse. Sollte diese Regelung so bestehen, dass man inmitten des Jahres den neuen Partner zur Berechnung hinzuzieht, muss es für die betroffenen möglich sein, sich rückwirkend für das betreffende Jahr zu paxen und beide müssen Anspruch auf die vergünstigte Steuerklasse haben. Es kann nicht sein, dass der neue Partner alles zahlen kann und dann aber steuerlich keine Möglichkeit hat, diese Mehrkosten geltend zu machen.

Diese öffentliche Petition hat keine 4.500 Unterschrifen gesammelt. Auf Antrag des Urhebers wurde sie in eine einfache Petition umgewandet. Einfache Petition anzeigen.
abgelaufen  28.06.2018
65 /4.500
1%
gesammelte Unterschriften

Verlauf dieser Petition

Icon process
12.07.2018

Gültige Online-Unterschriften: 65

12.07.2018

Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 1003 am 12-07-2018

12.07.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1003 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 12-07-2018 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 65

29.06.2018

Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 1003 ist am 29-06-2018 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 66

17.05.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1003 kann ab dem 17-05-2018 unterschrieben werden

16.05.2018

Zulässigkeitsbescheid

11.05.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1003 wurde am 11-05-2018 von der Präsidentenkonferenz für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

Beginn der Unterschriftsphase : 17-05-2018 um 0:00

Ende der Unterschriftsphase : 28-06-2018 um 23:59

09.05.2018

Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 09-05-2018 betreffend die Petition Nr. 1003 fällt positiv aus

Gutachten des Petitionsausschusses : positiv

26.04.2018

Die öffentliche Petition Nr. 1003 wurde am 26-04-2018 eingereicht.

Titel der Petition: Chèques-Services - Das Sozialgesetz steht nicht im Einklang mit dem Steuergesetz

Ziel der Petition: Die Konditionen für die Cheque Services haben sich geändert. Es soll transparenter sein und vor allem für die Kleinkindbetreuung eine Erleichterung sein.

 

Als Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern war das System bis vor kurzem sehr zufriedenstellend.

 

Im April diesen Jahres erhielt die Eltern den Brief zur Erneuerung der Cheques Services, darüber wurde nicht schlecht gestaunt.

 

Nun soll das Einkommen vom NICHT Kindesvater mitberechnet werden der aber in keinem Verwandschaftsverhältnis zu den Kindern steht.

 

Der Partner hat selber einen Kind, für den er Unterhalt leistet und beide Einkommen sind ganz klar voneinander getrennt.

 

Nach neuer Berechnung wird aber unterstellt, dass beide Einkommen zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist!

 

Dies bedeutet wenn man in die Tabelle schaut, wo man anstatt wie zuvor in Stufe zwei war und eine gewisse Anzahl an Gratisstunden zu Gute hatte, es nun Stufe 7 wäre mit nur noch 3 Gratisstunden und natürlich einem deutlich höheren Stundenlohn.

 

Nun ist die Frage, wie soll das monatlich bezahlt werden, wenn man das Geld doch nicht zur Verfügung hat.

Diese Neuregelung wurde nicht richtig durchdacht!

 

Gründe für das allgemeine Interesse dieser Petition: Wenn man davon ausgehen, dass der neue Partner z.B. der Mutter (nicht Vater der Kinder) für alle Kosten, die im täglichem Leben anfallen zur Hälfte für aufkommt, warum sollte diese Kosten dann in seiner Steuererklärung geltend gemacht werden und wie die Mutter der Kinder eine vergünstigte Steuerklasse.

 

Sollte diese Regelung so bestehen, dass man inmitten des Jahres den neuen Partner zur Berechnung hinzuzieht, muss es für die betroffenen möglich sein, sich rückwirkend für das betreffende Jahr zu paxen und beide müssen Anspruch auf die vergünstigte Steuerklasse haben.

 

Es kann nicht sein, dass der neue Partner alles zahlen kann und dann aber steuerlich keine Möglichkeit hat, diese Mehrkosten geltend zu machen.