Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild - Die Petitionen
Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild
Öffentliche Petition Nr.822
Petent: FREDERIC BECKER
Ziel der Petition
Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.
Begründung der Petition
In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen. In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht. Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden. Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt. Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: https://www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)
Sammeln der registrierten Unterschriften
Nach der Auswertung aller registrierten Unterschriften sind 1656 Unterschriften gültig.
Gültige Unterschriften
1 656 / 4 500
Wichtige Informationen
Weiterführung als einfache Petition
Datum der Einreichung
20/06/2017
Öffnung der Unterschriftensammlung
17/07/2017
Zusätzliche Informationen
Verlauf der Petition
Unterzeichner der Petition
29/11/2017
Umstufung der öffentlichen Petition, welche das Quorum von 4500 Unterschriften verfehlt hat, zur einfachen Petition Nr. 822 am 29-11-2017
29/11/2017
Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire
Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire
15/09/2017
Anfrage betreffend die Weiterbearbeitung der Petition in Form einer einfachen Petition
13/09/2017
Gültige Online-Unterschriften: 1656
13/09/2017
Die öffentliche Petition Nr. 822 hat das Quorum von 4500 gültigen Unterschriften bis zum 13-09-2017 nicht erreicht. Zahl der gültigen Unterschriften: 1656
29/08/2017
Die Frist zum Unterschreiben der öffentlichen Petition Nr. 822 ist am 29-08-2017 abgelaufen - Zahl der Online-Unterschriften vor Überprüfung: 1656
17/07/2017
Die öffentliche Petition Nr. 822 kann ab dem 17-07-2017 unterschrieben werden
17/07/2017
Zulässigkeitsbescheid
12/07/2017
Die öffentliche Petition Nr. 822 wurde am 12-07-2017 von der Petitionsausschuss für zulässig erklärt
12/07/2017
Das Gutachten des Petitionsausschusses vom 12-07-2017 betreffend die Petition Nr. 822 fällt positiv aus
29/06/2017
Die öffentliche Petition Nr. 822 wurde am 29-06-2017 eingereicht.