Ordinary n°325
Petitioner: Association luxembourgeoise pour la protection des animaux
Petition für ein Verbot von Stachelhalsbändern und Würgehalsbändern in Luxemburg
Purpose of the petition
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn der bestehende Gesetzestext des Luxemburger Tierschutzgesetzes (Règlement grand-ducal du 18 mars 2000 déterminant les conditions de confort minima de détention et d'entretien des animaux de compagnie, CHAPITRE 2 - PRESCRIPTIONS PARTICULIERES CONCERNANT LA ... more
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn der bestehende Gesetzestext des Luxemburger Tierschutzgesetzes (Règlement grand-ducal du 18 mars 2000 déterminant les conditions de confort minima de détention et d'entretien des animaux de compagnie, CHAPITRE 2 - PRESCRIPTIONS PARTICULIERES CONCERNANT LA DETENTION DE CERTAINS ANIMAUX DE COMPAGNIE; Section 1: Chiens), durch ein explizit formuliertes Verbot des Gebrauchs von Stachelhalsbändern und Würgehalsbändern ergänzt wird, sowohl von Privatpersonen, als auch innerhalb von Hundeschulen. Dieses Gesetz sollte zudem durchgesetzt werden, indem Verstöße geahndet werden, da solche Hilfsmittel aus medizinischer Sicht nicht vertretbar sind, dem Tier Schmerzen zufügen und heutzutage unnötig sind.
Zudem besagt das Règlement grand-ducal du 18 mars 2000 déterminant les conditions de confort minima de détention et d'entretien des animaux de compagnie, CHAPITRE 2 - PRESCRIPTIONS PARTICULIERES CONCERNANT LA DETENTION DE CERTAINS ANIMAUX DE COMPAGNIE; Section 1: Chiens, dass es sinngemäß verboten ist, Tieren im Training Schmerzen zuzufügen oder Mittel anzuwenden die Tiere leiden lassen, wozu bereits das Verbot von Elektrohalsbändern gehört.
Genau solche Leiden entstehen allerdings ebenfalls durch den Gebrauch von Stachel- und Würgerhalsbändern und diese haben sogar erheblichere gesundheitsschädigende Auswirkungen, so dass es verwunderlich ist, dass lediglich das Elektrohalsband verboten ist.
In der Schweiz und in Österreich sind zumindest Stachelhalsbänder gesetzlich verboten. In beiden Ländern werden strenge Kontrollen durchgeführt und bei Verstoß wird das Vergehen mit Geldstrafen geahndet. Zudem wurde vor einigen Monaten in unserem Nachbarland Deutschland eine Petition eingereicht, um in der Bundesrepublik den Gebrauch von Stachelhalsbändern gesetzlich zu verbieten. Der Grund warum wir neben den Stachelhalsbändern auch ein Verbot von Würgern wünschen, resultiert daraus, dass Würger genauso schädlich für die Gesundheit des Hundes sind und nicht minder schmerzbringend.
Zudem sind schmerzbringende Hilfsmittel in unserer heutigen Zeit völlig sinnlos, da durch Forschung zum Lernverhalten von Hunden etliche Trainingsmethoden ohne jegliche Gewaltanwendung zur Verfügung stehen. Des Weiteren gibt es in extremen Fällen Hilfsmittel wie Halti harness oder Halti, welche eine perfekte Kontrolle des Hundes ermöglichen ohne Schmerzen zuzufügen. Allerdings müssen diese von qualifizierten Trainern erklärt werden, da bei unsachgemäßem Gebrauch auch diese Hilfsmittel dem Hund schaden! Hierfür stehen kompetente Hundeschulen in Luxemburg und in Deutschland zur Verfügung.
Nachgewiesene physische Schäden beim Hund durch das Tragen von Stachel- und Würgehalsbändern sind z.B. durchstechen der Haut; Quetschungen des Kehlkops; Traumatisierung der Hals- und Rückenwirbelsäule; Erhöhung des Augeninnendrucks; widernatürliche Hals- und Kopfhaltung mit dauerhafter Schädigung des Bewegungsapparates.
Nachgewiesene psychische Leiden sind z.B. schmerzinduziertes Angst- oder Aggressionsverhalten; erhöhter Cortisolspiegel; Schilddrüsenunterfunktion durch Dauerstress; hoher Erregungslevel mit größerer Anfälligkeit zu Meide-, Angst- oder Aggressionsverhalten; Fehlverknüpfungen von Schmerz und Umwelt mit erhöhtem Angst- oder Aggressionsreaktionen; Schmerzflucht mit Bewegungstendenz nach vorne mit der Konsequenz, dass der Schmerz steigt.
Vor allem ist zu bedenken, dass die meisten Hundehalter, welche Stachel oder Würgerhalsbänder benutzen, diese nicht einmal als Hilfsmittel, sondern als dauerhaftes Halsband ansehen, so dass die meisten Hunde damit auch noch angebunden werden oder mit solchen Halsbändern an der Ausrollleine laufen oder frei herum laufen. All dies verstärkt die gesundheitsschädigenden Einflüsse solcher Halsbänder noch zusätzlich, da der Hund hierbei unkontrollierter und mit größerer Kraft in die Leine rennt und beim Freilauf mit solchen Halsbändern besteht zudem die Gefahr, dass die Hunde hängen bleiben und sich verletzen. ... less