Petitionnär/in: Sacha ANDRE
Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen
Zil vun der Petitioun
Überfüllte Tierheime und Pflegestellen bei Tierschutzorganisationen, hunderte heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks – und die Zahl der Tiere steigt stetig weiter: Wir appelieren an die Regierung, Kastrationsgebote für Katzen zu erlassen, um die Überpopulation einzudämmen. Derartige Gebote sind die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren. Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen – diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen und in Tierschutzorganisationen warten hunderte Tiere auf ein neues Zuhause. Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen in Deutschland inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Luxemburg sollte diesen Beispielen folgen. Die Kastrationspflicht, ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz gegen das Elend der Tiere. Viele freilebende Tiereleiden unter Nahrungsmangel sowie unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Oft droht den Tieren dann ein langer Leidensweg bis zum qualvollen Tod. Auch zu Problemen führen zum einen hygienische Belastungen und latente Gesundheitsgefahren für den Menschen, zum anderen Wurmbefall und Infektionskrankheiten sowie Mangelernährung vieler freilaufender Katzen. Um den "dramatischen Populationsanstieg" in den Griff zubekommen, wollen wir eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.
D’Etappe vun dëser Petitioun
Ëmklasséierung vun der ëffentlecher Petitioun, déi de Seuil vun 4500 Ënnerschrëften net erreecht huet, an déi ordinär Petitioun Nr. 438 den 15-12-2014
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 438 huet de Seuil vu 4500 Ënnerschrëfte bis den 15-12-2014 net erreecht - Zuel vun den Ënnerschrëften no der Validatioun: 431
Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 438 z'ënnerschreiwen ass den 22-11-2014 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 431
Déi ëffentlech Petitioun Nr. 438 ka vum 10-10-2014 un ënnerschriwwe ginn
Déclaration de recevabilité et transmission à la Commission de l'Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs
D'ëffentlech Petitioun Nr. 438 gouf den 09-10-2014 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.
Recevabilitéit: recevabel
Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 10-10-2014 um 0h00
Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 21-11-2014 um 23h59
Den Avis vun der Petitiounskommissioun vum 02-10-2014 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 438 ass positiv
Avis vun der Petitiounskommissioun: positiv
D'ëffentlech Petitioun Nr. 438 gouf den 22-09-2014 deposéiert.
Titel vun der Petitioun: Für die Kastrations-, Sterilisations- und Kennzeichnungspflicht der Katzen
Zil vun der Petitioun: Überfüllte Tierheime und Pflegestellen bei Tierschutzorganisationen, hunderte heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks – und die Zahl der Tiere steigt stetig weiter: Wir appelieren an die Regierung, Kastrationsgebote für Katzen zu erlassen, um die Überpopulation einzudämmen. Derartige Gebote sind die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren.
Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen – diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen und in Tierschutzorganisationen warten hunderte Tiere auf ein neues Zuhause.
Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen in Deutschland inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Luxemburg sollte diesen Beispielen folgen. Die Kastrationspflicht, ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz gegen das Elend der Tiere.
Viele freilebende Tiereleiden unter Nahrungsmangel sowie unter Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Oft droht den Tieren dann ein langer Leidensweg bis zum qualvollen Tod. Auch zu Problemen führen zum einen hygienische Belastungen und latente Gesundheitsgefahren für den Menschen, zum anderen Wurmbefall und Infektionskrankheiten sowie Mangelernährung vieler freilaufender Katzen.
Um den "dramatischen Populationsanstieg" in den Griff zubekommen, wollen wir eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.