Ëffentlech n°1003

Petitionnär/in: Joao Lima Da Cruz

Chèques-Services - Das Sozialgesetz steht nicht im Einklang mit dem Steuergesetz

Zil vun der Petitioun

Die Konditionen für die Cheque Services haben sich geändert. Es soll transparenter sein und vor allem für die Kleinkindbetreuung eine Erleichterung sein. Als Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern war das System bis vor kurzem sehr zufriedenstellend. Im April diesen Jahres erhielt die Eltern den Brief zur Erneuerung der Cheques Services, darüber wurde nicht schlecht gestaunt. Nun soll das Einkommen vom NICHT Kindesvater mitberechnet werden der aber in keinem Verwandschaftsverhältnis zu den Kindern steht. Der Partner hat selber einen Kind, für den er Unterhalt leistet und beide Einkommen sind ganz klar voneinander getrennt. Nach neuer Berechnung wird aber unterstellt, dass beide Einkommen zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist! Dies bedeutet wenn man in die Tabelle schaut, wo man anstatt wie zuvor in Stufe zwei war und eine gewisse Anzahl an Gratisstunden zu Gute hatte, es nun Stufe 7 wäre mit nur noch 3 Gratisstunden und natürlich einem deutlich höheren Stundenlohn. Nun ist die Frage, wie soll das monatlich bezahlt werden, wenn man das Geld doch nicht zur Verfügung hat. Diese Neuregelung wurde nicht richtig durchdacht!

Motivatioun vun der Petitioun

Wenn man davon ausgehen, dass der neue Partner z.B. der Mutter (nicht Vater der Kinder) für alle Kosten, die im täglichem Leben anfallen zur Hälfte für aufkommt, warum sollte diese Kosten dann in seiner Steuererklärung geltend gemacht werden und wie die Mutter der Kinder eine vergünstigte Steuerklasse. Sollte diese Regelung so bestehen, dass man inmitten des Jahres den neuen Partner zur Berechnung hinzuzieht, muss es für die betroffenen möglich sein, sich rückwirkend für das betreffende Jahr zu paxen und beide müssen Anspruch auf die vergünstigte Steuerklasse haben. Es kann nicht sein, dass der neue Partner alles zahlen kann und dann aber steuerlich keine Möglichkeit hat, diese Mehrkosten geltend zu machen.

Dës Petitioun huet net de Seuil vu 4.500 Ënnerschrëften erreecht. No Récksprooch mam Petitionär, gouf d'ëffentlech Petitioun an eng einfach Petitioun ëmgewandelt. Einfach Petitioun uweisen.
ofgelaf  28.06.2018
65 /4.500
1%
gesammelt Ënnerschrëften

D’Etappe vun dëser Petitioun

Icon process
12.07.2018

Validéiert elektronesch Ënnerschrëften : 65

12.07.2018

Ëmklasséierung vun der ëffentlecher Petitioun, déi de Seuil vun 4500 Ënnerschrëften net erreecht huet, an déi ordinär Petitioun Nr. 1003 den 12-07-2018

12.07.2018

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 1003 huet de Seuil vu 4500 Ënnerschrëfte bis den 12-07-2018 net erreecht - Zuel vun den Ënnerschrëften no der Validatioun: 65

29.06.2018

Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 1003 z'ënnerschreiwen ass den 29-06-2018 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 66

17.05.2018

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 1003 ka vum 17-05-2018 un ënnerschriwwe ginn

16.05.2018

Deklaratioun vun der Recevabilitéit

11.05.2018

D'ëffentlech Petitioun Nr. 1003 gouf den 11-05-2018 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.

Recevabilitéit: recevabel

Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 17-05-2018 um 0h00

Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 28-06-2018 um 23h59

09.05.2018

Den Avis vun der Petitiounskommissioun vum 09-05-2018 iwwert d'ëffentlech Petitioun Nr. 1003 ass positiv

Avis vun der Petitiounskommissioun: positiv

26.04.2018

D'ëffentlech Petitioun Nr. 1003 gouf den 26-04-2018 deposéiert.

Titel vun der Petitioun: Chèques-Services - Das Sozialgesetz steht nicht im Einklang mit dem Steuergesetz

Zil vun der Petitioun: Die Konditionen für die Cheque Services haben sich geändert. Es soll transparenter sein und vor allem für die Kleinkindbetreuung eine Erleichterung sein.

 

Als Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern war das System bis vor kurzem sehr zufriedenstellend.

 

Im April diesen Jahres erhielt die Eltern den Brief zur Erneuerung der Cheques Services, darüber wurde nicht schlecht gestaunt.

 

Nun soll das Einkommen vom NICHT Kindesvater mitberechnet werden der aber in keinem Verwandschaftsverhältnis zu den Kindern steht.

 

Der Partner hat selber einen Kind, für den er Unterhalt leistet und beide Einkommen sind ganz klar voneinander getrennt.

 

Nach neuer Berechnung wird aber unterstellt, dass beide Einkommen zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist!

 

Dies bedeutet wenn man in die Tabelle schaut, wo man anstatt wie zuvor in Stufe zwei war und eine gewisse Anzahl an Gratisstunden zu Gute hatte, es nun Stufe 7 wäre mit nur noch 3 Gratisstunden und natürlich einem deutlich höheren Stundenlohn.

 

Nun ist die Frage, wie soll das monatlich bezahlt werden, wenn man das Geld doch nicht zur Verfügung hat.

Diese Neuregelung wurde nicht richtig durchdacht!

 

Motivatioun vum generellen Interesse vun der Petitioun: Wenn man davon ausgehen, dass der neue Partner z.B. der Mutter (nicht Vater der Kinder) für alle Kosten, die im täglichem Leben anfallen zur Hälfte für aufkommt, warum sollte diese Kosten dann in seiner Steuererklärung geltend gemacht werden und wie die Mutter der Kinder eine vergünstigte Steuerklasse.

 

Sollte diese Regelung so bestehen, dass man inmitten des Jahres den neuen Partner zur Berechnung hinzuzieht, muss es für die betroffenen möglich sein, sich rückwirkend für das betreffende Jahr zu paxen und beide müssen Anspruch auf die vergünstigte Steuerklasse haben.

 

Es kann nicht sein, dass der neue Partner alles zahlen kann und dann aber steuerlich keine Möglichkeit hat, diese Mehrkosten geltend zu machen.