Ëffentlech n°942

Petitionnär/in: Gérard Philipp

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.

Zil vun der Petitioun

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.

Motivatioun vun der Petitioun

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft. Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen. Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen. Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)

Dës Petitioun huet net de Seuil vu 4.500 Ënnerschrëften erreecht. No Récksprooch mam Petitionär, gouf d'ëffentlech Petitioun an eng einfach Petitioun ëmgewandelt. Einfach Petitioun uweisen.
ofgelaf  23.04.2018
136 /4.500
3%
gesammelt Ënnerschrëften

D’Etappe vun dëser Petitioun

Icon process
06.06.2018

Ëmklasséierung vun der ëffentlecher Petitioun, déi de Seuil vun 4500 Ënnerschrëften net erreecht huet, an déi ordinär Petitioun Nr. 942 den 06-06-2018

14.05.2018

Ufro fir d'Weiderféieren vun der Petitioun a Form vun enger einfacher Petitioun

09.05.2018

Validéiert elektronesch Ënnerschrëften : 136

09.05.2018

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 942 huet de Seuil vu 4500 Ënnerschrëfte bis den 09-05-2018 net erreecht - Zuel vun den Ënnerschrëften no der Validatioun: 136

24.04.2018

Den Delai fir déi ëffentlech Petitioun Nr. 942 z'ënnerschreiwen ass den 24-04-2018 ofgelaf - Zuel vun den elektroneschen Ënnerschrëfte virun der Validatioun : 136

12.03.2018

Déi ëffentlech Petitioun Nr. 942 ka vum 12-03-2018 un ënnerschriwwe ginn

12.03.2018

Deklaratioun vun der Recevabilitéit

07.03.2018

D'ëffentlech Petitioun Nr. 942 gouf den 07-03-2018 vun der Presidentekonferenz als recevabel deklaréiert.

Recevabilitéit: recevabel

Ufank vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 12-03-2018 um 0h00

Schluss vun der Kollekt vun Ënnerschrëften : 23-04-2018 um 23h59

09.01.2018

D'ëffentlech Petitioun Nr. 942 gouf den 09-01-2018 deposéiert.

Titel vun der Petitioun: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.

 

Zil vun der Petitioun: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.

 

Motivatioun vum generellen Interesse vun der Petitioun: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft.

Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen.

Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen.

Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)