Public n°884

Petitioner: Marco Denis

Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches.

Purpose of the petition

Schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder vermindern vor allem dann, wenn die Nachbarschaft und die Allgemeinheit erheblich belästigt werden welche nicht nur von der Lautstärke der Geräusche abhängt sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Immissionsschutzrechtliche Grundsätze einzuführen wenn aufgrund baulicher Entwicklungen Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammenliegen. Immissionsschutzrechtliche Bewertungen einführen welche die von der Freizeitanlage ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt.

Reasons for the petition

Rücksichtsname auf die Gesundheit und das Ruhebedürfnis der Bürger die Nahe an Freizeitanlagen wohnen durch Einführung von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen der Anlagen. Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können vermeiden und prüfen ob eine Freizeitanlage nach dem Bauplanungsrecht an bestimmten Standort zulässig ist. Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der zu erwartenden Immissionen prüfen vor der Errichtung einer Freizeitanlage.

This public petition did not reach the threshold of 4. 500 signatures. At the request of the petitioner, the public petition was transformed into an ordinary petition. Show ordinary petition.
ended  18.01.2018
51 /4.500
1%
registered signatures

The steps of this petition

Icon process
02.03.2018

Reclassification of the public petition, not having reached the threshold of 4500 signatures, into an ordinary petition n°884, on 02-03-2018

08.02.2018

Validated electronic signatures: 31

08.02.2018

Request concerning the continuation of the petition as an ordinary petition

08.02.2018

The threshold of 4500 signatures is not reached for the public petition n°884, on 08-02-02018 - Number of signatures after validation: 51

19.01.2018

The period for signing the public petition n°. 884 is closed on 19-01-2018 - Number of electronic signatures before validation: 31

18.01.2018

Validated paper signatures: 20

07.12.2017

The period for signing the public petition n° 884 is extended until 18-01-2018, on 07-12-2017

New end date of the signature period: 18-01-2018

06.12.2017

The public petition n°884 is open for signature, on 06-12-2017

05.12.2017

Statement of admissibility

30.11.2017

The public petition n°884 is declared admissible by the Conference of Presidents on 30-11-2017

Admissibility: admissible

Start date of the signature period: 06-12-2017 at 0:00 a.m.

End date of the signature period: 17-01-2018 at 11:59 p.m.

28.11.2017

The Committee on Petitions issued an opinion positive regarding the public petition n° 884, on 28-11-2017

Opinion of the Committee on Petitions: positive

06.11.2017

The petition public n°884 is submitted the 06-11-2017

Title of the petition: Einführung einer Freizeitlärm - Richtlinie in Luxemburg

 

Damit gemeint sind nicht die Sportanlagen, Gaststätten oder Kinderspielplätze, sondern Life-Musik Darbietungen, Rockmusikdarbietungen, Freilichtbühnen und ähnliches.

Aim of the petition: Schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden oder vermindern vor allem dann, wenn die Nachbarschaft und die Allgemeinheit erheblich belästigt werden welche nicht nur von der Lautstärke der Geräusche abhängt sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen.

 

Immissionsschutzrechtliche Grundsätze einzuführen wenn aufgrund baulicher Entwicklungen Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammenliegen.

 

Immissionsschutzrechtliche Bewertungen einführen welche die von der Freizeitanlage ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt.

Motivation of the general interest of the petition: Rücksichtsname auf die Gesundheit und das Ruhebedürfnis der Bürger die Nahe an Freizeitanlagen wohnen durch Einführung von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen der Anlagen.

 

Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können vermeiden und prüfen ob eine Freizeitanlage nach dem Bauplanungsrecht an bestimmten Standort zulässig ist.

 

Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der zu erwartenden Immissionen prüfen vor der Errichtung einer Freizeitanlage.